ASP: Welche Regelungen gelten für die Verbringung von Schweinen?

Hessisches Landwirtschaftsministerium gibt Übersicht

Aufgrund der positiven Nachweise der Afrikanischen Schweinepest bei Wild- und Nutzschweinen wurden drei Sperrzonen in Hessen und Rheinland-Pfalz ausgewiesen. In den Sperrzonen II und III gelten besondere Verbringungsregelungen für Zucht- und Nutzschweine. Das Hessische Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat (HMULK) hat dazu ein Schema erstellt (siehe oben), die wichtigsten Punkte werden im Folgenden erläutert.

Aus Sperrzone I dürfen die Tiere ohne Genehmigung in alle Sperrzonen und freie Gebiete innerhalb Deutschlands verbracht werden. Schweine aus Sperrzone II (*1 im obigen Schema): Für die Verbringung von ...

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