Verfahren wurde eingestellt

Vorwürfe gegen Landwirt wegen PSM-Einsatz wurden fallengelassen

Unter dem Titel „Der Sturm im Wasserglas“ berichtete das LW Ende April über einen Pflanzenschutzmittel-Einsatz, der einen Großalarm bei Polizei und Feuerwehr ausgelöst hatte. Denn angeblich waren dadurch Lämmer verendet und Menschen zu Schaden gekommen. Die damalige Einschätzung der Redaktion, dass hier falsche Schlüsse gezogen worden waren und dann medial aufgeblasen wurden, hat sich jetzt bestätigt: Das Verfahren gegen den Landwirt aus Friedrichsdorf-Burgholzhausen wurde eingestellt.

Dieses Bild vom damaligen Einsatz ist noch heute in einer Bilderstrecke der Frankfurter neuen Presse zu sehen.

Weil ein Hobby-Schafhalter sich damals über einen Landwirt beschwert hatte, der neben seinen Tieren einen Rapsschlag mit Pflanzenschutzmitteln behandelt hatte, waren Polizei und Feuerwehr mit rund 150 Rettungskräften in Friedrichsdorf-Burgholzhausen angerückt. Angeblich seien er sowie seine Schafe und Ziegen vergiftet worden – zwei Lämmer seien verendet.

Obwohl relativ schnell klar war, dass der Pflanzenschutzmitteleinsatz nichts mit dem Tod der Tiere zu tun haben konnte, löste der Einsatz einen riesigen Medienrummel mit zum Teil reißerischer und sachlich falscher Berichterstattung aus. Wegen des Verdachtes der fahrlässigen Körperverletzung und des unsachgemäßen Umgangs mit Pflanzenschutzmitteln wurde zwar gegen den beschuldigten Landwirt ermittelt, dabei wurden aber keine Verstöße festgestellt.

Die ebenfalls angeordneten toxikologischen Untersuchungen der Tiere und der betroffenen Fläche zogen sich allerdings gehörig in die Länge.

Wie nun bekannt geworden ist, wurde das Verfahren mittlerweile eingestellt und der Bewirtschafter des Rapsschlages somit endgültig entlastet. Dem LW gegenüber sagte dieser, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen sei und er seinerseits keine weiteren Schritte erwäge. Den Image-Schaden, den er persönlich und der Berufsstand dadurch erlitten haben, kann aber auch die nun – fast unbemerkt – erfolgte Entlastung nicht wieder gutmachen, wie unser Bild anschaulich zeigt.

LW – LW 41/2013