Versicherung von Elementarschäden
Unterschiede bei den angebotenen Versicherung gibt es zum einen in den versicherten Gefahren (Sturmflut und an die Oberfläche gelangendes Grundwasser versichert, oder nicht?), den Auflagen, die man zur Erlangung des Versicherungsschutzes erfüllen muss (Rückstauklappen einbauen?) und zum anderen in der Höhe der Selbstbeteiligung, die auch im vierstelligen Bereich liegen kann.
Als Überschwemmung gelten meist nicht nur ein Über-das-Ufer-Treten eines Flusses, sondern auch Wasseransammlungen durch StarkÂregen, oder das Ansteigen des Grundwassers bis zur Oberfläche. Oft ist in diesem Zusammenhang auch der Rückstau aus der Kanalisation mitversichert, wenn also Abwasser statt durch die Kanalisation abzufließen, sich dort aufstaut und zurückdrückt. Dabei reicht es allerdings nicht aus, dass die Überflutung nur im Keller stattfindet.
Oft werden dem Versicherten Pflichten auferlegt, so sind Rückstauklappen anzubringen und funktionsfähig zu halten oder Abflussleitungen frei zu halten. In einigen Versicherungsbedingungen kann Rückstau auch ausgeklammert sein.
Daher muss man sich die Bedingungen der Elementarversicherung immer genau ansehen und sicherstellen, dass alle Ursachen für eine Überschwemmung und Rückstau versichert sind und die Pflichten eingehalten werden können.
Weitere Auskünfte sind unverbindlich und neutral bei den Versicherungsmaklern der Bauernverbände MS Gießen und MSU Landau erhältlich.
Joachim Müller, MSU GmbH Versicherungsmakler