Versicherungsschutz für Biogasanlagenbetreiber

Betreiber von Biogasanlagen haben schon bei der Planung auch das Thema Risikomanagement zu beachten. Bei diesen erheblichen Werten sollte eine Montageversicherung inklusive Feuerdeckung beantragt werden. Versichert sind unvorhergesehen eintretende Schäden (Beschädigungen und Zerstörungen) durch beispielsweise Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit oder Böswilligkeit, Betriebsunfälle oder sonstige unglückliche Zufälle, Brand, Blitzschlag, Explosion, Höhere Gewalt sowie Diebstahl und Einbruchdiebstahl. Wichtig ist auch die Absicherung als Bauherr im Rahmen einer Bauherren-Haftpflichtversicherung.
In der Betriebsphase stehen mannigfache Deckungskonzepte zur Verfügung: Maschinenbruch- und Betriebsunterbrechungsversicherung, auch die Biologie der Anlage kann optional versichert werden. Unbedingt notwendig ist die Betriebshaftpflichtversicherung mit Umwelthaftpflichtschutz. Hierzu sollte unbedingt auch die Zusatzdeckung der Umweltschadensversicherung in die Betriebshaftpflichtversicherung vorgenommen werden.
Als Betriebsleiter sollte der Versicherungsschutz ergänzt werden mit einer D&O- (Directors-and-Officers-) Versicherung. Sie schützt leitende Angestellte (Betriebsleiter) vor den Folgen von betrieblichen Fehlern, die ihm vom Eigentümer vorgeworfen werden können. Und eine Rechtsschutzversicherung gibt rechtlichen Beistand bei vielen juristischen Fragen.
Erfahrungsgemäß gibt es hier bei der Betreuung und Beratung dieser Versicherungsfragen oft Unsicherheiten. Aktuell steigen die Schäden und damit einhergehend auch die Prämien. Schwierig wird es, wenn bereits seit Jahren sich im Betrieb befindliche Anlagen vom Versicherer gekündigt werden. Es wird dann oft schwierig, noch eine neue Absicherung zu finden. Hier sollte das Gespräch mit dem Versicherungsmakler gesucht werden.
Arno Werner