Verstöße führen zu Prämienkürzungen

Cross-Compliance-Kontrollen im Pflanzenschutz

Wer nicht nur das Richtige tut, sondern dies auch noch dokumentiert, wird bei Betriebskontrollen keine Probleme bekommen.

Foto: agrarfoto

In der Öffentlichkeit wird die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, insbesondere in der Landwirtschaft, vermehrt kritisch beobachtet. Seitens des Gesetzgebers und der EU wird gefordert, bei entsprechenden Kontrollen, zu denen auch die Cross-Compliance- (CC-) Kontrollen gehören, die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben genau zu prüfen.

Im Jahr 2011 wurde in Rheinland-Pfalz bei 278 Betrieben eine CC-Kontrolle im Bereich Pflanzenschutz durchgeführt. Die meisten Beanstandungen waren dabei im Bereich der Aufzeichnungspflicht festzustellen. Weiterhin wurde des Öfteren festgestellt, dass die verwendeten Pflanzenschutzgeräte nicht geprüft waren oder dass Pflanzenschutzmittel auf nicht genehmigten Flächen wie beispielsweise Feldrändern angewandt wurden.

Beanstandungen vor allem bei den Aufzeichnungspflichten

Damit Landwirte und Winzer wissen, welche Pflichten sie aktuell bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln zu erfüllen haben, informiert die ADD Trier an dieser Stelle über den aktuellen Stand der Prüfkriterien bei CC-Kontrollen.