Weidetierprämie Entlohnung für Gesellschaftsleistungen

Schafhalter würdigen Initiative im Hessischen Landtag

Wie der Hessische Verband für Schafzucht- und Haltung (HVSZH) mitteilt, begrüßt er die Einführung einer Prämie für die Schaf- und Ziegenhaltung sehr (dazu mehr im nebenstehenden Bereicht „Mehr Unterstützung für Schaf- und Ziegenhalter“). In seinen Augen ist dies die einzige Möglichkeit, die öffentlichen Leistungen wie Gewässer- und Artenschutz durch die extensive Weidehaltung zu entlohnen.

Ihre Unterstützung für die Schafzüchter brachten Vertreter landwirtschaftlicher oder der Landwirtschaft nahestehenden Verbände durch Teilnahme an Demonstrationszug und Kundgebung zum Ausdruck. Im Bild von links: HBV-Vizepräsident Thomas Kunz, Klaus Biedenkopf, Geschäftsführer des Verbandes der Pony- und Pferdezüchter Hessen, Dr. Wolfgang Kubens, stellvertretender Vorsitzender des Pferdesportverbandes Hessen, Armin Müller vom Verband der Jagdgenossenschaften, Hans Trumpfheller vom Regionalbauernverband Starkenburg, Olaf Pulch, Katja Berbalk und ganz rechts Tim Treis, Verein Ökologischer Landbau.

Foto: Dietz

Der Sektor Schaf- und Ziegenhaltung stehe seit langem unter enormem finanziellen Druck.

Weidetierprämie genau die richtige Antwort

Dies habe auch zur Folge, dass die Leistungen der nachgelagerten Bereiche wie Fachtierärzte, Schafscherer, Wollwäschereien und auch die Bereitstellung geeigneter Medikamente immer schwieriger und teurer würden. In diesen Bereich der Tierhaltung werde immer weniger investiert. Die Einführung einer Prämie, die pro gehaltenem Tier gezahlt werde, sei hierauf genau die richtige Antwort. „Wir freuen uns sehr darüber, dass im Hessischen Landtag die Initiative ergriffen wird und die Einführung einer einheitlichen Weidetierprämie auch auf Bundesebene weiter vorangetrieben werden soll“, so der HVSZH.

Die Schafhaltung in Hessen sei sehr klein strukturiert. Es würden insgesamt rund 12 000 Schafe in 5 100 Betrieben (aktuelle Daten der Tierseuchenkasse aus Dezember 2019) gehalten. Das seien etwa 23 Schafe pro Haltung. Davon würden 42 000 Schafe in Haltungen mit weniger als 30 Schafen gehalten.

Nur noch 48 Betriebe mit mehr als 400 Tieren

Dem gegenüber stünden nur noch 48 Betriebe, die mehr als 400 Schafe hielten, aber insgesamt 28 000 Stück. Das seien durchschnittlich 583 Schafe pro Betrieb. Diese Betriebe hätten sich oft auf Landschaftspflege spezialisiert und leisteten einen enormen Beitrag für die Offenhaltung der Grünlandregionen, Naturschutz- und FFH-Gebiete. Viele dieser Betriebe müssten eigentlich Fremdarbeitskräfte einsetzen um das Arbeitsvolumen zu schaffen. Da sie in Bezug auf die Entlohnung selber allerdings unter Mindestlohn lägen, werde oft die Familie eingespannt. Laut Auswertungen des LLH liegen die jährlichen Arbeitsstunden bei den Betriebsleitern bei rund 4 000 Stunden. Eine Einführung über die deminimis Regel sollte daher unbedingt vermieden werden.

Die Wichtigkeit der Erhaltung der Kleinschafhaltungen ist laut HVSZH ebenso zu beachten. Dies sollte sich auch in der Förderung bemerkbar machen. Der Verband hält eine Förderung bereits ab 10 Tieren für sinnvoll. Gerade in kleinstrukturierten Flächenkulissen oder am Dorfrand hielten diese Betriebe die Landschaft offen und sicherten somit beispielsweise die Existenz von Streuobstwiesen.

Förderung für weniger als die Hälfte der Tiere

Sollte der bisher abgesteckte Rahmen, Förderung unter de minimis und ab 20 Tieren, beibehalten werden, würden voraussichtlich nur rund 50 000 Schafe in Hessen von der Förderung erfasst werden. Das sei noch nicht mal die Hälfte des Bestandes. Bei einer Gesamtsumme von 1 Mio. Euro wären das pro Tier rund 15 bis 20 Euro, je nachdem wie viele Ziegen in die Förderung fielen. Hessen wäre somit Schlusslicht bei der Einführung der Weidetierprämie (Sachsen 40 Euro, Thüringen 25 Euro und Bayern 30 Euro).

Weidetierprämie nicht mit Wolf in Verbindung bringen

Dem HVSZH ist es wichtig und darauf weist er besonders hin, dass die Weidetierprämie nicht mit der Wiederansiedlung des Wolfes in Verbindung gebracht wird. Für den HVSZH stellt sie eine gerechtfertigte Entlohnung der Gesellschaftsleistungen dar und diene der wirtschaftlichen Sicherung der Schaf- und Ziegenhaltung. Das sollte nicht vermischt werden.

LW – LW 8/2020