Wiederzulassung von Glyphosat in Frage gestellt

Gemeinsam mit dem Naturschutzbund (Nabu) stellt die rheinland-pfälzische Landwirtschaftsministerin Ulrike Höfken die Wiederzulassung von Glyphosat-haltigen Pflanzenschutzmitteln wie Roundup in Frage. Begonnen hat alles mit einer Nabu-Pressemeldung „Pflanzengiftspuren in Tiernahrung“. Hintergrund war der angebliche Widerspruch, dass mit Glyphosat behandelter Pflanzenaufwuchs für die Verfütterung verboten sei, das Getreide für die menschliche Ernährung aber verwendet werden dürfe. Bei dieser Auflage handelt es sich aber nicht um einen Widerspruch, weil das Verfütterungsverbot nur eine reine Vorsichtsmaßnahme darstellt, da die zur Beurteilung der Risiken notwendigen Daten nicht vorliegen, sehr wohl aber für den Bereich der Ernährung.

Dass die Ministerin jetzt aber eine Kampagne gegen Roundup startet, ist aus ihrer Philosophie heraus durchaus sinnvoll. Schließlich handelt es sich bei Roundup um das Herbizid, das Monsanto als Paket mit gentechnisch verändertem Saatgut verkauft. Gelänge es, Glyphosat zu verbieten, könnte der Hersteller einen Großteil seiner gentechnisch veränderten Produkte nicht mehr verkaufen. Ein Sieg für die erklärte Gentechnikgegnerin Ulrike Höfken. Wie künftig bei der pfluglosen Bodenbearbeitung, die sowohl als Res­sourcen schonend wie auch erosionsverhindernd anerkannt ist und dann noch wirtschaftlich gearbeitet werden kann, ist fraglich. Auch sind die von einem argentinischen Embryologen vorgebrachten Verdachtsmomente über eventuelle Embryonalschädigungen doch sehr vage. Dass der Anwenderschutz gewährleistet sein muss und Untersuchungen zur Wirkungsweise und Rückstandproblematik weiterhin erforderlich sind, steht außer Frage. Vor diesem Hintergrund aber auf den Wirkstoff Glyphosat verzichten zu müssen, ist nicht nachvollziehbar.

Henning Seibert