Wildschadensregulierung in Öko-Betrieben

Öko-Richtwerte 2010/11 zur Kalkulation von Aufwuchsschäden

Jeder elfte Aufwuchs­schaden ist rein statistisch mit einem Öko-Landwirt abzurechnen. Die Voraussetzung für eine unbürokratische und einvernehmliche Schadensregulierung zwischen Jagdpächter und Landwirt sind beiderseits anerkannte Öko-Richtwerte für den Schadensersatz. Seit Dezember 2010 stehen die neuen Richtwerttabelle für Aufwuchs­schäden im Öko-Landbau zur Verfügung. Inhalt und Verwendung der Richtwerte erläutert Dr. Günther Lißmann vom Regierungspräsidium Kassel.

Mulchgerät, Nachsaattechnik und Andruckwalze im Einsatz zur Schadensbehebung.

Foto: Günther Lißmann

Wildtiere verschonen bei der Nahrungssuche auch nicht die ökologisch bewirtschafteten Kulturen. Die Öko-Richtwerte sind speziell auf die Preis-Leistungsverhältnisse im Öko-Landbau abgestellt. In Hessen wirtschaften etwa 1 600 Betriebe nach den Vorgaben des ökologi­schen Landbaus. Sie bewirt­schaften rund neun Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche. Neben der Festsetzung von Wildschäden, dienen die Richtwerte auch der Kalkula­tion von Aufwuchsschaden, der durch Wege-, Leitungs- und Straßenbau und sonstigen Haftpflichtschäden in landwirtschaftlichen Kulturen verursacht werden.

Mehrwertsteuer enthalten

Die Tabelle 1 enthält die Schadenersatzrichtwerte für Aufwuchs­schäden an Marktfrüchten. Die Richtwerte pro Quadratmeter sind auf Basis der Produktpreise in der Ernte und für verschiede­ne Ertragsstufen kalkuliert. Die Produktpreise werden gemäß den Entschädigungsgrundsätzen als Preise in der Ernte, frei erste Erfassungsstufe und inklusive Mehr­wehrwertsteuer ermittelt. Da sich im Ökomarkt in der Ernte kein signifikanter und damit auch kein justiziabeler Preis herausbildet, werden die von der Agrarmarkt Informations-Gesellschaft (AMI) ab September notierten Preise herange­zogen und durch Abzug der Ein- und Auslagerungskosten auf einen Preis in der Ernte zurück gerechnet. Die Ertragsstufe ist von den Beteiligten oder vom Wildschadensschätzer/Gutachter für das betroffene Feldstück in der Ernte zu schätzen beziehungsweise durch Probewiegung zu ermitteln. Je nach ermittelter Ertragsstufe, kann in den Spalten I bis VII der Richtwerttabelle, ein dafür gültiger Entschädigungssatz in Euro/qm abgelesen werden. Teils sind, je nach Schadens­ein­tritt einerseits einsparba­re Kosten abzuziehen, andererseits können entschädi­gungs­pflich­tige Kosten für die Scha­dens­be­sei­tigung (Aufräumarbeiten) hinzukommen. Erhöh­te Wiederbeschaf­fungs­kos­ten bei wirt­schafts­ei­genen Futtermitteln sind nach sachverständigem Ermes­sen beziehungsweise auf Nach­weis ebenfalls hinzuzurechnen. Die Tabelle 2 enthält die Schadenersatzrichtwerte für Futterpflanzen, Grünland und Gründün­gung. Von der Systematik her ist die Tabelle 2 gleich der Tabelle 1 aufgebaut. Die Preise für die wirtschaftseigenen Futtermittel Silomais sowie den weiteren Grünlandnutzungsformen werden wegen fehlender signifikanter Marktpreise von dem Preis für das Ersatzfuttermit­tel Futtergerste abgeleitet. Für beide Tabellen gilt, dass die in den mittleren Ertragsstufen dargestellten Erträge etwa den landesweiten Durchschnittsertrag für das jeweilige Produkt darstel­len. Besonders bei den Schwarzwildschäden auf dem Grünland sind neben dem Aufwuchsschaden auch Arbeits-, Maschinen- und Materialkosten für die Wiederherstellung der Grasnarbe zu berücksichtigen. Die Richtwerttabellen (Tabelle 1 und 2) sind im Internet beim RP Kassel über www.rp-kassel.de (Pfad: Umwelt und Verbraucher > Landwirtschaft/Weinbau > Richtwerte für Aufwuchsschaden) erhältlich.