Wildschadensregulierung in Öko-Betrieben
Öko-Richtwerte 2010/11 zur Kalkulation von Aufwuchsschäden
Jeder elfte AufwuchsÂschaden ist rein statistisch mit einem Öko-Landwirt abzurechnen. Die Voraussetzung für eine unbürokratische und einvernehmliche Schadensregulierung zwischen Jagdpächter und Landwirt sind beiderseits anerkannte Öko-Richtwerte für den Schadensersatz. Seit Dezember 2010 stehen die neuen Richtwerttabelle für AufwuchsÂschäden im Öko-Landbau zur Verfügung. Inhalt und Verwendung der Richtwerte erläutert Dr. Günther Lißmann vom Regierungspräsidium Kassel.

Foto: Günther Lißmann
Mehrwertsteuer enthalten
Die Tabelle 1 enthält die Schadenersatzrichtwerte für AufwuchsÂschäden an Marktfrüchten. Die Richtwerte pro Quadratmeter sind auf Basis der Produktpreise in der Ernte und für verschiedeÂne Ertragsstufen kalkuliert. Die Produktpreise werden gemäß den Entschädigungsgrundsätzen als Preise in der Ernte, frei erste Erfassungsstufe und inklusive MehrÂwehrwertsteuer ermittelt. Da sich im Ökomarkt in der Ernte kein signifikanter und damit auch kein justiziabeler Preis herausbildet, werden die von der Agrarmarkt Informations-Gesellschaft (AMI) ab September notierten Preise herangeÂzogen und durch Abzug der Ein- und Auslagerungskosten auf einen Preis in der Ernte zurück gerechnet. Die Ertragsstufe ist von den Beteiligten oder vom Wildschadensschätzer/Gutachter für das betroffene Feldstück in der Ernte zu schätzen beziehungsweise durch Probewiegung zu ermitteln. Je nach ermittelter Ertragsstufe, kann in den Spalten I bis VII der Richtwerttabelle, ein dafür gültiger Entschädigungssatz in Euro/qm abgelesen werden. Teils sind, je nach SchadensÂeinÂtritt einerseits einsparbaÂre Kosten abzuziehen, andererseits können entschädiÂgungsÂpflichÂtige Kosten für die SchaÂdensÂbeÂseiÂtigung (Aufräumarbeiten) hinzukommen. ErhöhÂte WiederbeschafÂfungsÂkosÂten bei wirtÂschaftsÂeiÂgenen Futtermitteln sind nach sachverständigem ErmesÂsen beziehungsweise auf NachÂweis ebenfalls hinzuzurechnen. Die Tabelle 2 enthält die Schadenersatzrichtwerte für Futterpflanzen, Grünland und GründünÂgung. Von der Systematik her ist die Tabelle 2 gleich der Tabelle 1 aufgebaut. Die Preise für die wirtschaftseigenen Futtermittel Silomais sowie den weiteren Grünlandnutzungsformen werden wegen fehlender signifikanter Marktpreise von dem Preis für das ErsatzfuttermitÂtel Futtergerste abgeleitet. Für beide Tabellen gilt, dass die in den mittleren Ertragsstufen dargestellten Erträge etwa den landesweiten Durchschnittsertrag für das jeweilige Produkt darstelÂlen. Besonders bei den Schwarzwildschäden auf dem Grünland sind neben dem Aufwuchsschaden auch Arbeits-, Maschinen- und Materialkosten für die Wiederherstellung der Grasnarbe zu berücksichtigen. Die Richtwerttabellen (Tabelle 1 und 2) sind im Internet beim RP Kassel über www.rp-kassel.de (Pfad: Umwelt und Verbraucher > Landwirtschaft/Weinbau > Richtwerte für Aufwuchsschaden) erhältlich.