Wirtschaftsdünger: Lagerkapazität berechnen

Spätestens bei einer Baumaßnahme auf einer tierhaltenden Hofstelle muss im Rahmen des Bauantragsverfahrens geprüft werden, ob ausreichend Lagerkapazitäten für Wirtschaftsdünger im Betrieb vorhanden sind. Um das bestätigen zu können, müssen einige Punkte abgefragt werden.

Im Rahmen der Berechnung werden zum einen die anfallenden Mengen an Gülle, Festmist, Jauche und Silagesickersaft berücksichtigt. Dabei muss der gesamte Tierbestand in definierte Tiergruppen und Haltungsverfahren aufgeschlüsselt werden. Dazu kommen die aufzufangenden Mengen an verunreinigten Niederschlägen, die zum Beispiel auf Laufhöfen, in Fahrsiloanlagen oder auf Festmistflächen entstehen.

Anschließend werden Freiborde aufaddiert und die vorhandenen und die neu zu planenden Behälter abgeglichen. So ergeben sich ein Gesamtbild der vorhandenen Lagerkapazitäten eines landwirtschaftlichen Betriebes und der eventuell neu herzustellende Lagerraumbedarf.

Dies ist erforderlich, um die nötige Mindestlagerdauer für Jauche und Gülle von sechs Monaten gemäß der JGSF-Verordnung nachweisen zu können. Für Festmist sollten ebenfalls ausreichende Lagerstätten im Betrieb vorhanden sein. Die Zwischenlagerung von Festmist in der freien Feldflur ist zwar auch zulässig, sollte aber nur in Ausnahmen unter sorgfältiger Beachtung der Vorgaben durchgeführt werden.

LWK und LLH helfen weiter

Für die Berechnungen steht die Beratung der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz oder des Landesbetriebes Landwirtschaft Hessen zur Verfügung.

Simone Hamann-Lahr, Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz
 – LW 32/2015