Zuckerrüben: Witterung fördert Blattkrankheiten

Die wichtigste Blattkrankheit in Zuckerrüben sind Cercospora-Blattflecken. Sie können zu erheblichen Ertrags- und Qualitätseinbußen führen. Umfangreiche und langjährige Versuche haben immer wieder die Wirtschaftlichkeit einer Fungizidmaßnahme bestätigt. Neben der Verhinderung von Ertragsausfällen kommt es durch die gezielte Cercospora-Bekämpfung zu einer positiven Beeinflussung des Zuckergehaltes und der Zuckerausbeute, wobei der bereinigte Zuckerertrag pro Hektar erheblich gesteigert wird.
Besonders bei feucht-warmer Witterung kann sich der Befall schnell aufbauen und ausbreiten. Die Sporenbildung und die Infektion kann nur bei einer ausreichenden Luftfeuchtigkeit (über 95 Prozent) erfolgen. Optimal sind Gewitterniederschläge und Nachttemperaturen über 15 °C. Regenspritzer und Wind sorgen für die Verbreitung. Bereits nach wenigen Tagen kann man die Infektionen, die durch die Spaltöffnungen der Blätter stattgefunden haben, sehen.
Es kann auch ein Befall mit Pseudomonas syringae festgestellt werden; dies sollte nicht mit Cercospora verwechselt werden. Durch mechanische Verletzungen am Blattapparat, die von Hagel- oder Starkregenereignissen herrühren können, wird den verursachenden Bakterien (Pseudomonas) die Tür in die Pflanze geöffnet. Daher können demnächst in durch die Starkniederschläge der letzten Tage betroffenen Regionen solche Symptome auftreten. Diese bakteriell verursachten Blattflecken können chemisch nicht bekämpft werden.
Die Bestände sind rechtzeitig und in kurzen Abständen zu kontrollieren, da sie besonders nach Reihenschluss nicht mehr richtig abtrocknen. Das gilt besonders für Tal- und Auenlagen. Tritt ein früher Befall auf, ist ein rechtzeitiger Fungizideinsatz besonders wichtig, weil spätere Maßnahmen nur noch Teilerfolge bringen und nur so die Befallsausbreitung unterbunden werden kann.
Zur regelmäßigen Flächenkontrolle bietet sich hierzu die 100-Blatt-Rupfmethode an. Ein Blatt gilt als befallen, wenn mindestens ein Blattfleck sichtbar ist. Folgende Bekämpfungsschwellen sind bei der Bekämpfungsentscheidung zu beachten:
bis 31. Juli: 5 Prozent befallene Blätter;
bis 15. August: 15 Prozent befallene Blätter;
ab 15. August: 45 Prozent befallene Blätter;
Wird die Schadensschwelle überschritten, sollte innerhalb der nächsten Tage eine Fungizid-Behandlung vorgenommen werden. Besonders wichtig ist eine rechtzeitige Erstbehandlung, da zu späte Maßnahmen die Befallsausbreitung nicht mehr ausreichend verhindern können.  
LLH, Beratungs-Info Pflanzenproduktion