Zuckerrübenfahrer retten Leben

Aufmerksame Zuckerrübenfahrer verhinderten Unfall

Eine 24-jährige Fahrerin der Zuckerrübentransportgruppe Überrhein und ihr Kollege werden derzeit für ihre Zivilcourage bei einem gefährlichen Vorfall auf der B9 bei Oppenheim gefeiert. Am Montag war die junge Frau auf dieser Strecke unterwegs, als sie in Höhe Nierstein auf einen vor ihr fahrenden LKW aufmerksam wurde, der Schlangenlinien fuhr und wiederholt die Leitplanken streifte.

Der Zuckerrübentransport ist eine gefährliche Sache. Nicht nur auf den Feldwegen, sondern vor allem im dichten Straßenverkehr verlangt er hohe Aufmerksamkeit.

Foto: zrv

Über Handy verständigte sie sofort die Polizei, und unter deren Anleitung gelang es schließlich, den LKW zum Stehen zu bringen. Das dafür notwendige Manöver war dabei filmreif: Die junge Fahrerin scherte zunächst ein wenig nach links aus, um weiter hinten fahrende Autos am Überholen zu hindern. Als die Straße vierspurig wurde, ließ sie einen Kollegen an sich vorbeiziehen, der ebenfalls mit dem Rübenlaster nur wenige Meter hinter ihr auf der Strecke war und mit dem sie Funkkontakt hielt. Der junge Mann setzte sich mit seinem Rübenlaster neben den schlingernden LKW und bremste ihn vorsichtig aus. Der gestoppte Fahrer zeigte sich wenig zugänglich, und die Polizei musste Pfefferspray einsetzen, um ihn aus seinem Führerhaus zu holen.

Der anfängliche Verdacht, der Mann sei stark alkoholisiert, bestätigte sich jedoch nicht. Vielmehr stellte sich heraus, dass er einen lebensbedrohlichen Zuckerschock erlitten hatte. „Eine Viertelstunde später, und er wäre tot gewesen“, teilte die Polizei mit, die überzeugt ist: Die beiden Zuckerrübenfahrer haben mit ihrem beherzten Eingreifen Leben gerettet. In jedem Fall das Leben des LKW-Fahrers, aber vermutlich auch weitere Leben.

Als „echte Heldin der Landstraße“ bezeichnet daher Gerd Ewald, Geschäftsführer der Transportgruppe Ãœberrhein, die junge Fahrerin und den Kollegen. Für ihre Zivilcourage werden die beiden ganz offiziell ausgezeichnet.

zrv – LW 48/2015