Zusätzliche Förderkulisse für die AGZ in Aussicht
Neue Kriterien sollen es möglich machen
Zum Ende dieses Jahres oder zu Beginn des Jahres 2021 könnte eine zusätzliche Förderkulisse für die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete benannt werden. Dies hat das hessische Landwirtschaftsministerium vergangene Woche dem LW auf Anfrage mitgeteilt. Ministerin Priska Hinz hatte im Januar auf der Landwirtschaftlichen Woche Nordhessen mitgeteilt, dass man anstrebe, einen Gutteil der bei der Neuabgrenzung 2018 „herausgefallenen“ Gemarkungen in eine neue Förderkulisse zurückzuholen.
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Saumbiotope, Bodenfeuchte und Schutzgebiete
Nachdem in den vergangenen Monaten zahlreiche Parameter geprüft worden seien, deute sich an, dass mit der Kombination der drei Kriterien gehölzdominierte Ökotondichte, BodenfeuchteÂindex und Schutzgebiete ein großer Teil der herausgefallenen Gemarkungen zurückgewonnen werden könne. Ein Ökoton, auch Saumbiotop oder Randbiotop, ist ein Übergangsbereich zwischen zwei verschiedenen Ökosystemen, zum Beispiel zwischen Wald und Ackerflächen. Gebiete mit hoher Ökotondichte können demnach beispielsweise umfangreiche Beschattungen von landwirtschaftlichen Flächen aufweisen, die die Produktion beeinträchtigen.
Bei der Neuabgrenzung, die im Jahre 2019 wirksam wurde, fielen im Vergleich zur vorherigen Abgrenzung ein Drittel der vormals 1701 hessischen Gemarkungen aus der AGZ-Förderkulisse. Dies hat zu vielen Diskussionen und Unmut geführt. Der Hessische Bauernverband hatte mehrfach darauf gedrungen, alle Möglichkeiten beziehungsweise Abgrenzungskriterien, die die EU-Kommission einräume, im Sinne einer sachgerechten Neufestlegung der Gebietskulisse zu nutzen.
AGZ hat weiterhin hohen Stellenwert
Das bisherige Zwischenergebnis zur Abgrenzung einer zusätzlichen Förderkulisse bewertet das Ministerium positiv. Da das Verfahren noch in der Abstimmungsphase auch mit der EU-Kommission ist, wird das Ministerium zu den Neuerungen zu einem späteren Zeitpunkt ausführlicher Stellung nehmen.
Die AGZ habe in Hessen weiterhin einen hohen Stellenwert, so das Ministerium. In den vergangenen Jahren wurden jeweils rund 18 Mio. Euro an die antragsberechtigten hessischen Betriebe, im vergangenen Jahr waren es rund 10 500 Betriebe, ausgezahlt.
CM – LW 15/2020