Es wird aufwändiger und teurer
Aber auch wenn der Lagerraum über den Winter reicht, wird die Gesamtmenge, die im Jahr ausgebracht werden kann, sinken – einerseits durch die verlängerten Sperrfristen, andererseits durch die vorgeschriebenen Nährstoff-Obergrenzen. Das heißt, betroffene Betriebe müssen sich nach alternativen Absatzwegen umsehen und ihren Rohstoff einer sinnvollen Verwertung zuführen. Das ist natürlich zu dokumentieren; auch der Aufwand im Büro wird durch die neue Verordnung noch weiter steigen.
Gerade die Arbeitsspitzen im Herbst, wenn neben der Gülleausbringung auch ErntearÂbeiÂ-ten und die Vorbereitungen zur neuen Aussaat anstehen, werden viele Betriebe vor Heraus-forÂderungen stellen und einige auch an ihre Grenzen bringen. Mancher Betriebsleiter hat auf den entsprechenden Veranstaltungen, als die neuen RegeÂlungen diskutiert wurden, von einem Verbot der Tierhaltung durch die Hintertür gesprochen. Fakt ist, dass gerade kleineÂre Viehhalter Probleme bekommen könnten, all diese Vorgaben zu erfüllen. Denn auch für die Lagertechnik und die Technik zur Ausbringung auf dem Feld gelten neue Anforderungen.
Karsten Becker – LW 5/2018