Ein blaues und ein vorausschauendes Auge

Die Getreideernte ist abgeschlossen und nach all den regenbedingten Unterbrechungen noch mit einem blauen Auge ausgegangen. Jetzt gilt es, für die kommende Saison die richtigen Entscheidungen zu treffen und die können durchaus grundsätzlicher Natur sein: Wie gestalte ich meine Greening-Maßnahmen, ohne in Leguminosen Pflanzenschutzmittel anwenden zu dürfen, wie meine Fruchtfolge unter den Bedingungen der neuen Düngeverordnung beziehungsweise welchen Anteil an Sommerungen halte ich im Herbst vor, um eventuellen Problemen bei der Unkraut- und Ungrasbekämpfung beizukommen. Trotz solcher Überlegungen bleibt bis auf weiteres der Winterweizen die Königsfrucht auf den Äckern im LW-Gebiet – zumindest was den Anbauumfang anbetrifft. Und hier steht nun die Wahl der passenden Sorte an. Die Ergebnisse der jetzt aktuell vorliegenden Landessortenversuche sind natürlich auch durch die schwierigen Witterungsbedingungen dieser Saison beeinflusst – beispielslweise konnten je nach Versuchsstandort enorme Unterschiede in den Fallzahlen auftreten, je nachdem, ob der Standort direkt vor der ersten Regenperiode oder erst danach beerntet werden konnte.

Solche Extremjahre zeigen aber auch immer wieder bisher verborgen gebliebene Schwachpunkte einzelner Sorten auf, die dann zu Tage treten, beispielsweise bezüglich der Standfestigkeit, die durch die hohen Nmin-Werte im Frühjahr auf die Probe gestellt wurden. Die Ergebnisse und Sortenempfehlungen zu Winterweizen finden Sie in dieser Ausgabe ab Seite 25. Die neue Saat muss aber auch gesund bis in den nächsten Sommer kommen, und dazu sind neben vielen ackerbaulichen Maßnahmen in vielen Fällen chemische Pflanzenschutzmittel ein wichtiger Baustein des integrierten Pflanzenbaus. Hier stehen im Wintergetreide die Ungräser, vor allem Ackerfuchsschwanz und Trespen, seit neuestem auf einigen Standorten aber auch resistente Weidelgräser im Fokus. Wie diesen beizukommen ist, wird in unserem Schwerpunkt „Herbstbestellung“ ab Seite 35 erläutert.

Karsten Becker – LW 36/2017