Neue Chancen für die Schulmilch

Früher war es selbstverständlich, dass Kindern an Schulen Pausenmilch angeboten wurde. Diese Zeiten sind leider vorbei. Immer weniger Schulen und Kindertageseinrichtungen haben in den letzten Jahren am EU-Schulmilch­programm teilgenommen. In Hessen waren es im vergangenen Schuljahr 1 138, in Rheinland-Pfalz 419. Das könnte sich jetzt ändern, denn mit Beginn des Schuljahres 2017/2018 startet ein neues EU-Schulprogramm mit neuen Förderkonzepten. Dazu wurden die Programme für Schulmilch und Schulobst sowie -gemüse zusammengelegt. Sie können in den Bundesländern unterschiedlich umgesetzt werden. So nimmt Hessen weiterhin an dem Teilprogramm Schulmilch teil, Rheinland-Pfalz führt beide Programmkomponenten durch.

Das Gute an dem neuen EU-­Schulprogramm: Es gibt mehr Fördergelder, wodurch sich mehr Chancen ergeben, den Kindern und Jugendlichen die landwirtschaftlichen Produkte anzubieten. Zudem werden neben der Verteilung von Milch, Obst und Gemüse an Kinder in Kindertageseinrichtungen und Schulen begleiten­de pädagogische Maßnahmen zur Ernährungsbildung gefördert. Damit wird zum einen das Ziel ver­folgt, den Kindern zu vermitteln, dass die Produkte gut schmecken und eine ideale Powerquelle für Aktivitäten in Kita und Schule sind. Zum anderen eröffnen die Begleitmaßnahmen die Möglichkeit, ihnen die Landwirtschaft und die Vielfalt der landwirtschaftlichen Erzeugnisse hoffentlich sachlich näherzubringen, sie für ein gesundheits­för­dern­­des Ernährungsverhalten zu sensibilisieren und ihre Alltagskompetenzen zu stärken.

Doch hohe Fördersummen allein reichen nicht aus, damit die Angebote bei den Kindern ankommen und die Ziele erreicht werden. Wichtig ist die Bereitschaft der Einrichtungen, sich überhaupt an dem EU-Schulprogramm zu beteiligen. Hier sind auch Eltern gefragt, sich in den Schulen und Kitas ihrer Kinder dafür einzusetzen, dass die Einrichtung an dem Programm teilnimmt. Außerdem muss die Distribution der Produkte beispielsweise durch Hausmeister, Lehrer oder ehrenamtliche Helfer funktionieren. Eine zügige Beihilfenabwicklung ist ebenfalls hilfreich. Mehr über das neue EU-Schulprogramm erfahren Sie in der Rubrik Hof & Familie, ab Seite IV.

Stephanie Lehmkühler – LW 33/2017