Die E-Rechnung kommt
Wissenswertes über die Neuerungen für inländische Unternehmer
Der Gesetzgeber hat mit Verabschiedung des Wachstumschancengesetzes Ende März 2024 die Verpflichtung zur Nutzung elektronischer Rechnungen gesetzlich verankert. Hiernach ist der Empfang von Rechnungen in einem strukturierten elektronischen Format (E-Rechnung) ab dem 1. Januar 2025 verpflichtend zu gewährleisten. Für Ausgangsrechnungen ist eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2027 vorgesehen. Das gilt auch für land- und forstwirtschaftliche Unternehmer.
Als E-Rechnung gelten grundsätzlich nur Rechnungen, die der europäischen Norm EN 16931 entsprechen. Vereinfacht dargestellt handelt es sich hierbei um einen besonderen Datensatz im XML-Format. In Deutschland erfüllen die Anforderungen ...
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