Bei einigen Geräten gilt die Plakette länger als angegeben

Informationen zur Gerätekontrolle 2016

In den kommenden Wochen steht vielfach die Pflanzenschutzgerätekontrolle kurz „Spritzen-TÃœV“ wieder auf dem Plan. Seit Inkrafttreten der neuen Pflanzenschutzgeräteverordnung vom 6. Juli 2013 hat es in diesem Bereich einige Änderungen gegeben. Manuel Feger vom Pflanzenschutzdienst Hessen am RP Gießen zeigt, was zu beachten ist.

Bei der Geräteprüfung sollte alles glatt laufen.

Foto: landpixel

Zu den wichtigsten Änderungen der neuen Pflanzenschutzgeräteverordnung gehört die Verlängerung des Kontrollintervalls von bisher vier auf nun sechs Kalenderhalbjahre (von früher zwei auf jetzt drei Jahre). Für alle Geräte, die vor dem 6. Juli 2013 geprüft wurden, gilt die Plakette ein Jahr länger als angegeben. Wann die Spritze zur Kontrolle muss, zeigt die tabellarische Übersicht.

Die gültige Plaketten im 2016 sind:

  • rosa (Aufdruck Jahreszahl 2017),
  • grün (Aufdruck Jahreszahl 2018) und
  • orange (Aufdruck Jahreszahl 2019).

Die gelben Plaketten mit dem Aufdruck der Jahreszahl 2015 verlieren 2016 ihre Gültigkeit.

Spritze gut vorbereitet in die Prüfung geben

Damit die Kontrolle schnell und reibungslos ablaufen kann, wird folgende Vorbereitung empfohlen:

  • Spritze innen und außen reinigen, es dürfen keine Restmengen von Pflanzenschutzmitteln im Behälter sein
  • Behälter, Pumpe, Armaturen und Leitungssystem sind auf Dichtheit zu prüfen
  • Alle Saug-, Druck und Düsenfilter müssen vorab gereinigt werden
  • Spritze auf Unfallsicherheit überprüfen (intakter Gelenkwellenschutz muss vorhanden sein)
  • Behälter zur Hälfte mit Wasser füllen
  • Windkessel entsprechend dem Spritzdruck auffüllen
  • Gestänge auf Risse und Beschädigungen kontrollieren
  • Teilbreitenschaltung auf Gleichdruck einstellen
  • Düsen reinigen, diese dürfen nicht nachtropfen

Wird das Gerät entsprechend vorbereitet bei der Kontrolle vorgeführt, steht einem zügigen und problemlosen Ablauf nichts im Wege. Bei einigen Gerätehaltern herrscht teilweise Unsicherheit über die Ausstattung ihrer Geräte für die Gerätekontrolle. Eine Nachrüstpflicht mit den sogenannten Injektordüsen besteht nicht. Gleichwohl ist nach den Auflagen der Pflanzenschutzmittel deren Ausbringung ohne die entsprechende Technik teilweise stark eingeschränkt, beziehungsweise in Einzelfällen nicht möglich.

Welche Ausstattung ist vorgeschrieben?

Weitere Anfragen betreffen den Spülwasserbehälter. Eine Pflicht zur Nachrüstung bei Gebrauchtgeräten besteht nicht. Bei Neugeräten sind Spülwasserbehälter und Innenreinigungsset seit 18 Jahren Standard. Soll das Pflanzenschutzgerät noch mehrere Jahre eingesetzt werden, kann ein nachträglich angebauter Wasserbehälter die Spülung des Gerätes erleichtern und sich rentieren. Eine neuere Methode der Innenreinigung von Pflanzenschutzgeräten ist die sogenannte „Kontinuierliche Innenreinigung“. Hierbei wird über eine separate Pumpe Spülwasser über Innenreinigungsdüsen eingespült und gleichzeitig über die Gerätepumpe auch wieder ausgebracht. Das Verfahren wird bequem per Knopfdruck aus der Kabine heraus gestartet und die Innenreinigung findet auf der zuvor behandelten Fläche statt. Versuche haben gezeigt, dass durch dieses Verfahren die Konzentration der unverdünnten technischen Restmenge auf unter 1 Prozent gesenkt werden konnte. Für weitere Fragen zur Gerätekontrolle steht der Pflanzenschutzdienst in Wetzlar (0641/303 52 13) zur Verfügung.

Manuel Feger, Rp Gießen, Pflanzenschutzdienst  – LW 9/2016