Das Für und Wider der Hofabgabeklausel

In der Frage der Beibehaltung der Hofabgabeklausel (HAK) in der Alterssicherung der Landwirte wird im Berufsstand und im Bundestag gerungen. Derzeit scheint eine Rente mit Abschlag bei Betriebsweiterführung als Kompromiss möglich. Dafür gibt es gute Gründe: Es gibt Konstellationen, bei denen die bisherigen Vorgaben zu übergroßen Härten führen, beispielsweise kleine Betriebe mit wenig Eigentumsfläche, ohne Hofnachfolger. Diese Höfe erzielen nicht genug Einkommen aus Verpachtungen, um nach dem Renteneintritt den Lebensunterhalt bestreiten zu können. Die Weiterbewirtschaftung des Betriebs mit seinen Einnahmen ist dann wirtschaftlich notwendig. In diesem Fall erhalten die Betriebe, obwohl sie viele Jahre in die Alterssicherung eingezahlt haben, jedoch keine Rente. Das ist in der Tat schwer zu verstehen, selbst wenn Gerichte die gestalterische Funktion, die der Staat der HAK zugrunde gelegt hat, gutgeheißen haben. Denn Handwerksmeistern ist der gleichzeitige Rentenbezug und der Hinzuverdienst möglich.

Andererseits: Das Renteneintrittsalter von derzeit 65 Jahren ist eine Richtschnur. Sie zwingt dazu, sich gedanklich vorzubereiten auf die auch emotional schwierige Frage der Hofabgabe. Zudem kann der Landwirt auch nicht ewig weiterarbeiten und muss die Frage lösen, was mit dem Betrieb passiert, wenn er gesundheitlich nicht mehr kann. Es gibt ja auch die Möglichkeit, den Betrieb in eine Unternehmensbeteiligung einzubringen. Positive strukturelle Änderungen hat die HAK offensichtlich bewirkt. Sie dürften aber in Zukunft nicht mehr so groß sein. Da die eigenständige landwirtschaftliche Sozialversicherung offensichtlich von den im Bundestag vertretenen Parteien nicht in Frage gestellt wird, kann sich die politische Entscheidung über die Zukunft der HAK an den spezifischen Problemen ausrichten.

Cornelius Mohr – LW 12/2015