Zu hohe Sägekapazitäten in Deutschland
2009 haben Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Thüringen und Baden-Württemberg Verpflichtungszusagen unterschrieben. Diese beinhalten einen fünfjährigen Beobachtungszeitraum. Die Zusagen sollten dazu beitragen, die Struktur der Rundholzvermarktung zu verändern. Dies sei in Baden-Württemberg nicht geschehen, wies der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, hin. Und es gab erneut Beschwerden der Sägeindustrie. Daher läuft derzeit ein Kartellverfahren gegen das Land Baden-Württemberg. Es stand schon kurz vor der Schlichtung, als das Land seine neuen Zusagen zur Strukturänderung zurückzog.
Nun kann das Bundeskartellamt Forst BW den Stammholzverkauf aus privaten und kommunalen Wäldern untersagen. Dann ist voraussichtlich Schluss mit großen Poltern an der Waldstraße, just in time, zuverlässig bereitgestellt und akurat vermessen. Ob dies im Sinne der Sägeindustrie ist, ist zu bezweifeln.
Elke Setzepfand