Noch keine Entscheidung zu Fruchtwechsel und Stilllegung
Kommission prüft weiter – scharfe Kritik des DBV
Die lange erwartete Entscheidung über eine mögliche Aussetzung der Fruchtwechsel- und Stilllegungspflicht im Rahmen der ab 2023 geltenden Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ist auch am Montag dieser Woche nicht gefallen. Allerdings wies EU-Agrarkommissar Janusz Wojciechowski beim EU-Agrarrat in Brüssel darauf hin, dass bereits ein Entwurf für eine Durchführungsverordnung zur temporären Nichtanwendung der beiden Konditionalitätsstandards erarbeitet worden sei.
Geplant sei eine Aussetzung für genau ein Jahr, um die negativen Folgen des Krieges in der Ukraine auf die Ernährungssicherheit abzufedern. Bevor die Regelungen allerdings zur Anwendung kommen können, müssen ...
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