Mehr für Klimaschutz, Tierwohl und Artenvielfalt

Auf Mitgliederversammlungen von Unternehmerverbänden wird üblicherweise ein Bericht über die Lage der Branche abgegeben, Kritik an Erschwernissen und bürokratischen Hürden geübt und Forderungen an die Politik gestellt. So war es auch beim Deutschen Bauerntag vergangene Woche in Schkeuditz. Doch diesmal stand die Ankündigung im Vordergrund, sich (noch) mehr für Klimaschutz, Tierwohl und Artenvielfalt zu engagieren.

Als Verband für seine Mitglieder in Vorlage zu gehen, kann in anderen Zeiten riskant sein. Schließlich ist eine Unternehmerorganisation dazu da, im Auftrag der Mitglieder bei der Politik für ein günstiges wirtschaftliches Umfeld zu sorgen. Doch die Zeiten, genauer die politischen Mehrheiten mit einer hohen Akzeptanz für eine grüne Politik, haben sich geändert. Es geht darum, dass die Landwirtschaft nicht unter eine Welle gerät. Deshalb fanden die Aussagen von DBV-Präsident Rukwied „Wir können noch mehr tun“ und beispielsweise seine Befürwortung von verpflichtenden Weiterbildungsmaßnahmen in der Tierhaltung keinen Widerspruch der Delegierten.

Es wäre aber falsch zu glauben, die Landwirtschaft beuge sich nur dem Druck. Bauern kennen und lieben die Natur und auch sie haben Spaß an den Blühstreifen und an den Insekten, die sich darin tummeln. Mehrfach nannte Rukwied stolz die 230 000 Kilometer Blühstreifen, die die Landwirte umgerechnet auf einen 5-Meter-Streifen in diesem Jahr angelegt haben. Das sind Zahlen, mit denen man wuchern kann. Auch mit Blick auf den Klimaschutz und das Tierwohl kann der Berufsstand auf gute eigene Vorschläge (Ackerbaustrategie, Klimastrategie) verweisen, die leider in der Öffentlichkeit noch nicht so verbreitet sind. Richtig ist aber auch, dass die Landwirtschaft für die Veränderungen Verlässlichkeit bei den politischen Rahmenbedingungen braucht. Das fängt bei den Zahlungen der GAP an und geht mit dem Stallbau für mehr Tierwohl weiter. Neben der Verlässlichkeit muss aber auch die Honorierung stimmen, in Form von Wertschätzung, aber auch, insbesondere wenn noch mehr getan werden soll, in Form eines Ausgleichs für zusätzliche Aufwendungen beziehungsweise Einkommensausfälle.

Cornelius Mohr – LW 27/2019