Wie nachhaltig sind politische Entscheidungen?

Seit 2015 müssen Landwirte die Vorgaben zum Greening erfüllen. Diese umfassen Regelungen zum Dauergrünlanderhalt, zur Anbaudiversifizierung und zum Vorhalten ökologischer Vorrangflächen. Da Leguminosen wie Ackerbohnen oder Futtererbsen sowohl zur Anbaudiversifizierung als auch zur Anrechnung auf ökologische Vorrangflächen herangezogen werden können, sind sie eine überlegenswerte Alternative zum Anbau von Getreide, Mais oder Raps. Allerdings muss die Wirtschaftlichkeit gegeben sein, wobei man auch immer die Prämienverluste bei Nichteinhaltung der Vorschriften im Auge haben muss. Zum Greening gibt es keine Alternativen.

Kaum ist die Umsetzung dieser die Landwirtschaft nicht unerheblich belastenden Vorschriften auf den Betrieben angelaufen, gibt es schon wieder Stimmen aus Umweltverbänden und von Politikern, die diese Maßnahmen für nicht ausreichend halten und die positiven Wirkungen auf Umwelt und Naturschutz anzweifeln. Laut Angaben des Deutschen Bauernverbandes ist das Gegenteil der Fall: Die Möglichkeiten werden gut umgesetzt und auf rund 1,4 Mio. ha Ackerfläche entsprechende Maßnahmen ergriffen. Das sind mehr als 11 Prozent der ackerbaulich genutzten Fläche in Deutschland, die mit Grasuntersaaten oder Zwischenfrüchten bestellt werden, still-liegen oder mit stickstoffbindenden Pflanzen eingesät werden. Das ist eine immense Umweltleistung, die andere Branchen erst einmal erbringen müssen.

Die Landwirtschaft hat geliefert und muss jetzt erst einmal die Folgen verkraften und die betriebsinternen Abläufe weiter anpassen. Gleiches gilt für die Pflanzenzuchtunternehmen, die entsprechende Sorten und Saatgutmengen zur Verfügung stellen müssen; das geht nicht innerhalb weniger Jahre und wird wohl erst gar nicht in Angriff genommen, wenn unsere Politiker jetzt schon wieder nach Änderungen rufen.