Viele Problemlösungen

Die Agritechnica wird in der nächsten Woche wieder hunderttausende Besucher nach Hannover locken. Sie gehört, wie bislang die Internationale Automobilausstellung in Frankfurt, in ihrer Sparte zu den weltweit wichtigsten Messen. Hauptattraktionen sind auf beiden Ausstellungen nach wie vor die großen, leistungsfähigen Fahrzeuge – hier die PS-starken Limousinen, dort die zugkräftigen Schlepper. Die Agritechnica hat im Gegensatz zur IAA jedoch viel eher die Chance, als Schaufenster für Problemlösungen wahrgenommen zu werden. Und das ist die Agritechnica tatsächlich. Für die großen in der Gesellschaft diskutierten Themen wie Klima-, Umwelt- und Naturschutz, aber auch Tierwohl bieten die Landtechnikhersteller und Software-Entwickler Lösungen an. Das tun sie in einer kontinuierlichen Fortentwicklung seit Jahrzehnten: immer exaktere Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln und Düngern, immer bodenschonendere Überfahrten, immer emissionsärmere Antriebe etc. Die Landtechnik ist nach wie vor positiv besetzt, sie ist innovativ und besonders in Deutschland mit seinen vielen mittelständischen Unternehmen, aber auch Weltkonzernen sehr leistungsfähig. Von diesen Attributen kann auch die Landwirtschaft in ihrer öffentlichen Darstellung profitieren.

Unterdessen betreiben aber Regierungen in Europa – nicht nur in Deutschland – eine restriktive Politik, die ausgefeilte Technik ins Leere laufen lässt, wie beispielsweise das im Agrarpaket vorgesehene weitgehende Verbot von Pflanzenschutzmitteln in Naturschutzgebieten oder die Beschränkung der Bestellung gewässernaher Feldbereiche. Die Entwicklung der Technik, randnah ohne Abdrift spritzen zu können, ist somit vergeblich.

Eine zu langsame Datenübertragung im ländlichen Raum bremst die Anwendung von modernen, computergestützten Verfahren ebenfalls aus.

Bei allen technischen Möglichkeiten der Problemlösung muss sich der Landwirt die Frage stellen, ob die Technik bezahlbar ist und sich rechnet. Mittlerweile ist sie jedoch vielfach gesetzlich vorgegeben. Bei den durch die Düngeverordnung ausgelösten Investitionen in Lagerstätten oder Gülle-Ausbringungstechnik braucht man nach einer Verzinsung nicht zu fragen.

Cornelius Mohr – LW 45/2019