Mehr Sicherheit beim Umgang mit Feldhäckslern

Amputationsverletzungen sollen verhindert werden

Wichtige Fortschritte bei ihren Anstrengungen für mehr Sicherheit bei der Reinigung von Feldhäckslern hat die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) erzielt. Wie Vorstand und Präventionsdienst der Versicherung am Dienstag vergangener Woche (12.7.) mitteilten, müssen neue Feldhäcksler dank ihrer intensiven Beteiligung an der internationalen Normung zukünftig weltweit höhere Anforderungen an die Sicherheit erfüllen.

Die Arbeitssicherheit am Feldhäcksler soll erhöht werden.

Foto: landpixel

Diese umfassten unter anderem eine automatische Begrenzung des Nachlaufs auf zehn Sekunden beziehungsweise den Verschluss der Wartungsöffnung bis zum Stillstand. Ferner werden laut SVLFG für Bestandsmaschinen seit dem Frühjahr Nachrüstlösungen von den Herstellern angeboten, welche die Sicherheit verbessern. Versicherte, die sich für eine entsprechende Nachrüstlösung der Firmen Claas oder Krone entschieden, würden durch den Präventionsdienst der SVLFG beraten und unterstützt. „Unser Außendienst vor Ort führt gezielt intensive Beratungen und Fahrerschulungen durch, um das Verhalten der Fahrer bei der Störungsbeseitigung zu verbessern und sie für die Unfallgefahr zu sensibilisieren“, berichtete der SVLFG-Vorstandsvorsitzende Martin Empl.

Durch die organisierten Vorgehensweisen in der Normung bei Nachrüstaktionen von Bestandsmaschinen und in der Beratung sollten künftig alle Amputationsverletzungen verhindert werden. Verantwortungsbewusste Unternehmer müssten aber auch darauf achten, dass sie alle Beteiligten der Häckselkette über die Gefahren informierten. Ferner müssten diese dazu angehalten werden, den Motor abzustellen, den Stillstand aller Aggregate abzuwarten und bei Entstörungsarbeiten entsprechend der Betriebsanleitung vorzugehen. Auch müssten bei Arbeiten an scharfen Kanten Lederhandschuhe getragen und anschließend Schutzvorrichtungen und Abdeckungen wieder angebracht werden. Der Vorgang des „Freiblasens“ sei nach Herstellerangaben nicht notwendig.

age – LW 29/2016