Wie den tariflichen Mindestlohn umsetzen?
Mindestlohn in Landwirtschaft und Weinbau
Zum 1. Januar 2015 wurde in Deutschland der gesetzliche Mindestlohn eingeführt. Er greift in die Tarifautonomie ein. Bestehende regionale Tarifverträge in Landwirtschaft und Weinbau wurden vom Gesetzgeber ignoriert. Der gesetzliche Mindestlohn gilt grundsätzlich für alle Branchen. Lohngruppen in den regionalen Tarifverträgen, die unter dem Mindestlohn liegen, können ab dem 1. Januar 2015 nicht mehr zur Anwendung kommen. Dies betrifft auch den Lohntarifvertrag für Landwirtschaft und Weinbau in Rheinhessen-Pfalz vom 14. Mai 2013.
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