Welches Tier-Tränke-Verhältnis ist bei Absetzferkeln richtig?
Universität Gießen führte eine Untersuchung durch
Die Tierschutznutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) vom 22. 8. 2006 fordert, dass Haltungssysteme so mit Tränken ausgestattet werden müssen, dass jedes Tier Zugang zu einer ausreichenden Menge an Wasser hat und Verunreinigungen auf ein Mindestmaß beschränkt bleiben. Bei Verwendung von Selbsttränken muss für jeweils höchstens zwölf Absetzferkel eine Tränkstelle vorhanden sein. Nach den Anforderungen an eine besonders tiergerechte Haltung ist sogar für je sechs Tiere eine Tränke bereitzustellen. Es liegen Berichte aus der Praxis vor, nach denen einzelne Behörden willkürlich den Einbau einer Tränke für jeweils sechs Absetzferkel in allen Ställen fordern. Unter diesem Aspekt bestand das Ziel einer Untersuchung der Universität Gießen darin, die tägliche Dauer der Tränkenutzung zu untersuchen, um daraus die Notwendigkeit der Vorgaben zum Tier-Tränke-Verhältnis wissenschaftlich zu überprüfen. Svenja Boemke und Prof. Steffen Hoy, Universität Gießen, berichten darüber.
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