Bei Trockenheit zeigen frühe Sorten hohe Erträge

Landessortenversuche Winterweizen, frühes Sortiment

Aufgrund ihrer schnelleren Entwicklung und Abreife besitzen frühe Sorten ein gewisses Potenzial, um mit heißen und trockenen Sommern besser umgehen zu können als die regulären Winterweizensorten. Nach dem feuchten Jahr 2024 zeigte sich 2025 wieder mit ausgeprägter Frühjahrs- und Sommertrockenheit. Ob der Anbau früher Sorten hier zur Ertragsabsicherung beitragen kann, beleuchtet Manuel Fränzke vom Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen anhand der aktuellen Versuchsergebnisse.

Durch die unterschiedliche Entwicklung, Abreife sowie speziellen Herausforderungen bezüglich der Auswinterung und des Pflanzenschutzes werden die frühen Winterweizensorten in einem eigenen Sortiment geführt.

Foto: Fränzke

In den hessischen Landessortenversuchen (LSV) wird eine Sorte immer dann dem frühreifen Sortiment zugeordnet, wenn sowohl der Zeitpunkt der Reife mit mindestens vier (= früh bis mittel) oder früher eingestuft wird. Dieses Sortiment wird parallel zu dem regulären Winterweizen-LSV und dem Orientierungssortiment der Winterweizen geprüft und gesondert veröffentlicht. Nicht selten stammen die frühreifen Sorten aus den wärmeren Lagen Europas.

Auch wenn das Klima in Hessen nicht mit Südeuropa vergleichbar ist, ist doch die Zunahme von Hitzeereignissen und Trockenheit mittlerweile merklich spürbar. Hier kann die schnellere Entwicklung der frühreifen Sorten von Vorteil sein, da sie bereits vor möglichen Trockenheits- und Hitzephasen kritische Entwicklungsstadien hinter sich gelassen haben. Auch die Entwicklung im Herbst und Frühjahr kann sehr zügig verlaufen, was zum Beispiel das Zeitfenster für den Pflanzenschutz nach vorn ziehen kann.

Durch die Anpassung an wärmere Verhältnisse bringen die frühreifen Sorten aber häufig eine erhöhte Empfindlichkeit gegen Auswinterung mit sich, was besonders in der nördlichen Hälfte Hessens eine Herausforderung darstellt. In der Auswertung des Statistischen Bundesamts (Destatis) werden die frühreifen Sorten nicht gesondert aufgeführt.

 – LW 38/2025