Eine Vertrauensfrage

Das Verfahren um die Wiederzulassung des Herbizidwirkstoffes Glyphosat wird – egal wie es ausgeht – zu einem vielseitigen und nachhaltigen Vertrauensverlust in Politik, Behörden und Wissenschaft führen. Diejenigen, die darauf vertrauen, dass ein tausendfach geprüfter Wirkstoff mit der Zustimmung der dafür zuständigen Behörden – deutschen wie europäischen – die Wiederzulassung erhält, müssen frustriert feststellen, dass die Gewissheiten eines normalen gesetzmäßigen Verfahrensablaufes nicht mehr gelten.

Und auch diejenigen, die den Zulassungsgegnern und den von ihnen zitierten Gutachten Glauben schenken, verlieren das Vertrauen in die staatlichen und europäischen Institutionen, weil sie davon ausgehen, dass sie mutwillig einer Gefahr ausgesetzt werden sollen.

Dieser Zustand kann nicht im Interesse der Politik sein. Doch statt mäßigend in der Diskussion aufzutreten – ein hehrer Wunsch – tragen insbesondere grüne Politiker dazu bei, dass selbst staatliche wissenschaftliche Einrichtungen wie das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) diskreditiert werden.

Aber auch die bisherige Regierung trägt dazu in gewissem Maße bei. Denn als berichterstattendes EU-Mitgliedsland ist Deutschland für die Risikobewertung von Glyphosat durch das BfR mitverantwortlich, hat sich aber zum wiederholten Male der Stimme enthalten. Neben dieser allgemeinen politischen Vertrauensfrage, steht im Raum, wie künftig noch eine Zulassung von Pflanzenschutzmitteln möglich sein soll, wenn nicht mehr die Eigenschaft des Wirkstoffes entscheidend ist, sondern vielmehr wie stark und wie medienwirksam die Kampagnen der Zulassungsgegner sind.

Die Zulassung von Glyphosat läuft im Dezember aus. Auf Deutschland käme es bei den Abstimmungen an. Viele Bauern erinnern sich noch an die Zusage der Kanzlerin auf dem Deutschen Bauerntag in Hannover. Doch bei einer Jamaika-Koalition bliebe eine Zustimmung ungewiss. Noch-Landwirtschaftsminister Schmidt ist jetzt schon bei einer wissenschaftlich nicht zu rechtfertigenden Verlängerung um nur drei Jahre.

Cornelius Mohr – LW 46/2017