Neue Weidegang-Vorschriften für Öko-Betriebe

Was müssen Rinderhalter in Rheinland-Pfalz beachten?

In den letzten Monaten befand sich die Bundesrepublik Deutschland im Rahmen eines Pilotverfahrens in einem Abstimmungsprozess mit der EU-Kommission zur rechtlich korrekten Umsetzung der EU-Öko-Verordnung VO (EU) 2018/848 in Bezug auf den Zugang zu Weideland. Dieses Pilotverfahren ist nun beendet und die mit der EU-Kommission abgestimmte Umsetzung in einem „Weidepapier“ (https://kurzlinks.de/bmgn) der Länderarbeitsgemeinschaft ökologischer Landbau (LÖK) zusammengefasst und veröffentlicht. Ergänzend dazu hat das in Rheinland-Pfalz für den ökologischen Landbau als oberste Landesbehörde zuständige Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Energie und Mobilität ein FAQ zu diesem Weidepapier veröffentlicht. Christian Cypzirsch vom Kompetenzzentrum ökologischer Landbau Rheinland-Pfalz erläutert, an welchen Punkten sich Änderungen ergeben.

In erster Instanz betroffen vom LÖK-Weidepapier sind Betriebe, die bisher einer oder mehreren Tiergruppen von Pflanzenfressern keinen Weidegang gewährt haben. Bei diesen besteht definitiv Handlungsbedarf. Primär geht es um Rinderhaltung, ...

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