Die Wende im Spargelanbau

Am Johannistag, dem 24. Juni, ist die Ernte für den „König des Gemüses“ beendet. Jetzt dürfen die Triebe des Spargels durchwachsen, darf die Pflanze Photosynthese betreiben, um genügend Reserven in den Wurzeln zu speichern für den Austrieb im kommenden Frühjahr.

Nach dem trockenen Sommer im vergangenen Jahr haben viele Spargelfelder in dieser Saison nur eine unterdurchschnittliche Ernte geliefert. Wer im vergangenen Jahr beregnen konnte, zeigt sich zufrieden mit der aktuellen Saison. Angebot und Nachfrage hielten sich die Waage, der kühle Mai drosselte beides. War es 2017 zu nass und 2018 zu trocken, so verläuft das Jahr 2019 gemäßigt mit bislang genügend Niederschlägen und Sonnentagen. Große Freude herrscht auf den Betrieben dennoch nicht. Die Lohnkosten steigen stetig – noch liegt der Mindestlohn bei 9,19 Euro, ab 1. Januar 2020 wird er auf 9,35 Euro steigen. Der arbeitsintensive Anbau des Spargels bindet zwei bis drei Saisonarbeitskräfte pro Hektar, dazu kommen die Mitarbeiter in der Sortierung und im Verkauf. Die Anbaufläche liegt derzeit auf einem Höchststand von mehr als 28 000 ha in Deutschland. Die Betriebe haben die Flächen immer weiter ausgedehnt, um die hohen Lohnkosten zu kompensieren.

Nun ist nach Einschätzung von Branchenkennern ein Wendepunkt erreicht: Viele Spargelanbauer werden ihre Anbaufläche reduzieren. Es zeigte sich in den letzten Jahren, dass steigende Lohnkosten nicht an die Verbraucher weitergegeben werden können, dass der Handel seine Macht weiter ausspielt und mit günstigen Importen die Preise von Beginn an niedrig hält. Während die Zahl der Spargel­anbauer kontinuierlich sinkt – derzeit sind es 1 780 Betriebe – und somit die Betriebe immer größer werden, hat sich ein neuer Flaschenhals gebildet: Die Verfügbarkeit an Saisonarbeitskräften. Sie kommen nicht mehr zuverlässig, sie wechseln in andere Branchen und fahren von einem auf den anderen Tag nach Hause, da sie genügend verdient haben, um in ihrer Heimat Monate davon zu leben.

Alle Hoffnungen liegen nun auf den bilateralen Abkommen mit der Ukraine und den Westbalkanstaaten. Hierbei sind aber unter anderen noch Sozialversicherungsfragen zu klären. Und das kann dauern.

Elke Setzepfand – LW 26/2019