20 Prozent weniger düngen – geht das im Gemüsebau?
Suche nach Lösungen für die Ansprüche der Gesellschaft
„Der Handel wird kein einziges gelbes Blatt aktzeptieren“, brummt ein Anbauer beim Anblick des Blumenkohlversuches vor sich hin. Bisher werden in der Vorderpfalz auf 19 000 ha hochwertige Gemüsekulturen mit Hilfe der Bewässerung und fachgerechter Düngung produziert. Angesichts der Einschränkung im Pflanzenschutzportfolio und der angekündigten Verringerung der Stickstoffzufuhr von 20 Prozent durch die neue Düngeverordnung ab 2020, wird es eine große Herausforderung, vermarktungsfähige Ware anzubauen.

Foto: Setzepfand
Im Versuch wurde Blumenkohl gewählt, da dieser besonders hohe Ansprüche an die Stickstoffversorgung hat. Es wird in kurzer Zeit viel Biomasse gebildet und dennoch darf nicht zu viel Stickstoff vorliegen, um Innenbrand und Spaltköpfe zu vermeiden. Der Düngebedarfswert liegt bei 300 kg N/ha. Um der zukünftigen Düngeverordnung in roten Gebieten mit 20 Prozent Stickstoffreduktion gerecht zu werden, wurde der Dünger sehr gezielt platziert, zeitlich portioniert oder mit Biostimulanzien ergänzt. Es wurden die Nmin-Werte bis 60 cm abgezogen, sodass insgesamt 199 kg N/ha zugegeben wurden. Gepflanzt wurde die Sorte Lecanu am 10. Juli, bis Ende August lag ein Kulturschutznetz über dem Bestand.
Mit Biostimulanzien Stickstoffmangel ausgleichen?

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Weniger Pflanzen auf die Fläche setzen
Die Variante 4 wurde mit 40 000 Pflanzen/ha bestückt und ansonsten wie Variante 3 gehandhabt. „Damit mussten mehr Pflanzen um die Düngegaben konkurrieren“, sagte Rebholz. Variante 5 wurde mit nur 30 000 Pflanzen/ha, einer Grunddüngung von 100 kg N/ha KAS vor der Pflanzung und 99 kg N/ha als KAS am Band angelegt. „Hier hatten deutlich weniger Pflanzen dieselbe Menge Stickstoff zur Verfügung, so die Überlegungen“, erläuterte Rebholz. In Variante 6 wurde den üblichen 36 000 Pflanzen/ha in einer Grunddüngung die ganze Menge von 199 kg N/ha als Schwefelsaures Ammoniak unter Fuß gegeben. In Variante 7 mit 36 000 Pflanzen/ha wurde die Grunddüngung von 100 kg N/ha vor der Pflanzung, am Pflanztag um das Gießen der Jungpflanzen mit Biostimulanz Happy Green ergänzt, dann wurden 99 kg N/ha als KAS am Band sowie eine zweite Gabe Happy Green mit 1 l/ha am 29. Juli zugegeben. „Wir wollten wissen, ob die Biostimulanzien, die sich im Ackerbau bereits unter Beweis gestellt haben, auch im Gemüsebau Potenzial haben“, sagte Rebholz. Daher wurde in Variante 8 vor der Pflanzung 200 kg/ha Sobac Quaterna Terra UAB eingearbeitet sowie die Grunddüngung von 100 kg N/ha KAS vor der Pflanzung und 99 kg N/ha KAS am Band. In Variante 9 mit 36 000 Pflanzen/ha hat die Beratung, den Einfluss der Ernterückstände von Chinakohl untersuchen wollen. „Bei der Düngebedarfsermittlung rechnen wir mit 500 dt/ha Ernterückstände von Chinakohl, das entspricht 90 kg N/ha, doch pflanzenverfügbar sind nur 45 kg N/ha, die angerechnet werden. Am 29. Juli wurden dann noch 104 kg N/ha als KAS am Band gegeben, sodass insgesamt 249 kg N/ha gedüngt wurden.
Bei Ernteresten ist das C/N-Verhältnis wichtig

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Rebholz machte deutlich, dass ein effektiver Wasserschutz dann gegeben ist, wenn der Bestand eine möglichst hohe Aberntequote von mindestens 85 Prozent erreicht. Unterversorgte Bestände sind nicht zu vermarkten und müssen untergepflügt werden, das führt dann zu hoher Mineralisation und Auswaschung – das sei entgegen dem Wasserschutz.
Ein anderer Versuch in Chinakohl beschäftigte sich mit der Bewässerung und Düngung. Einerseits sollte der Kc-Bewässerungwert für die neue Chinakohl Sorte Sprinkin überprüft werden, andererseits die Auswirkungen der 20 Prozent Düngereduktion in den roten Gebieten dargestellt werden. Stephan Andrae vom DLR Rheinpfalz auf dem Queckbrunnerhof stellte klar, dass es das Ziel sei einen ein Kilogramm schweren Chinakohl zu produzieren, das wären 700 dt/ha. Der Düngebedarfwert von Chinakohl liegt bei 210 Kg N/ha in 0 bis 60 cm Tiefe. Die Bodenproben ergaben Nmin-Werte von 58 kg N/ha in 0 bis 30 cm Tiefe und 27 kg N/ha in 30 bis 60 cm Tiefe, sodass 125 kg N/ha nach jetziger DüV zugegeben werden können. Variante 1 ist die derzeitige Standardvariante in den Anbaubetrieben: 125 kg N/ha KAS vor der Pflanzung. Doch keine der fünf Varianten erreichte das gewünschte Ziel von einem Kilo-Kopf. Die Standardvariante 1 erzielte 953 g/Kopf, am besten schnitt die Variante 7 nach neuer DÜV mit nur 100 kg N/ha ab. Hier wurde NPK Perfekt im Band gedüngt. Das Durchschnittsgewicht der Köpfe lag bei 961 g. „Die Reduktion der Stickstoffzufuhr erfordert effektivere Dünger. Entec 26, aber vor allem Ammonsulfatsalpeter sind in Chinakohl nicht zu empfehlen“, bemerkte Andrae. Der Geisenheimer Kc-Wert von 0,7 bei BBCH 12, von 1,1 bei BBCH 16 und 1,6 bei BBCH 41 zeigte sich auch bei der neuen Sorte Sprinkin als praxisÂtauglich. Die Standardbewässerung erzielte das beste Ergebnis im Ertrag. Bei der minimierten Variante wurzelten die Pflanzen nicht tief genug, sodass nur Köpfe von 859 g erzielt wurden. Der Versuch zeigte aber auch, dass die Wassergaben sehr viel mehr Auswirkungen auf das Wachstum haben, als die Düngegabe, resümierte Andrae.
Rucola ist sehr sensibel, wenn es um gelbe äußere Blätter oder aufgehellte Bestände geht. Das DLR Rheinpfalz hat daher versucht, mit verschiedenen Blattdüngern vermarktungsfähige Ware zu produzieren. Vor allem die Verträglichkeit der Blattdünger wurde überprüft. Dazu wurde das logarithmische Prinzip gewählt, das mit einer Konzentration der fünffachen Aufwandmenge startet und bei klarem Wasser bei 15 m endet. Die Saat der Sorte Primaris fand am 19. August statt. Der Bedarfswert liegt bei 100 kg N/ha. 50 kg N/ha wurden als Grunddüngung gegeben. Die logarithmische Behandlungen mit Blattdüngern fand am 9. September mit jeweils 10 kg N/ha statt, also vier Tage vor dem Feldtag.

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Halten Zusatzstoffe Herbizide bei Starkregen auf?
Auch am Gemüsebau geht der Klimawandel nicht spurlos vorüber, vor allem Starkregenereignisse führen zu ungewollten Auslagerungen neben Stickstoff, auch von Bodenherbiziden. Um Letzteres zu vermeiden, werden Zusatzstoffe auf dem Markt angeboten, wie Herbosol oder Bostat. Das DLR Rheinpfalz legte einen Versuch an mit der Fragestellung: Kann man mit Hilfe von Zusatzstoffen bei Starkniederschlägen die Wirksamkeit von Bodenherbiziden erhalten? Dazu wurden vier Blöcke mit Möhre, Petersilie, Zwiebel sowie Blumenkohl und Kohlrabi angelegt. Zwischen die Reihen wurde Unkraut gesät, Weißer Gänsefuß, Amaranth, Hirtentäschelkraut, Kamille, Persischer Ehrenpreis, Nachtschatten und Gemeines Kreuzkraut – leider liefen die Unkräuter im Möhren-, Zwiebel- und Petersiliebeet kaum auf, was die Interpretation des Versuches erschwert. In Blumenkohl und Kohlrabi konnte man immerhin Amaranth und Kreuzkraut ausmachen. Jochen Kreiselmaier, Gemüseberater am DLR Rheinpfalz, bemühte sich dennoch, diesen Versuch ins rechte Licht zu rücken. So wurde in Variante 1 die Pflanzung vom 28. August am 4. September mit dem Herbizid Butisan 0,15 l/ha behandelt. In Variante 2 fand die Behandlung mit Effigo 0,35 l/ha und Orefa, ein Spektrumersatz, mit 0,5 l/ha statt. Beide Varianten wurden nach dem gängigen Kc-Wert am Nachmittag der Behandlung bewässert. Die Variante 3 verlief wie Variante 2, nur dass hier am Nachmittag ein Starkregenereignis von 30 mm simuliert wurde. Und in Variante 4 wurde zu den Mitteln der Variante 2 und 3 noch die Zusatzstoffe Herbosol mit 0,60 l/ha und Bostat mit 0,40 l/ha gegeben und anschließend am Nachmittag wieder mit 30 mm stark bewässert. In keiner der Varianten zeigten sich Schäden an der Kultur.
Variante 1 wirkte gut gegen Amaranth, das Kreuzkraut war leicht gehemmt, könnte jedoch wieder durchwachsen. In Variante 2 kräuselten sich die Blätter von Kreuzkraut und Amaranth nach unten. „Geduld“, mahnte Kreiselmaier, denn sowohl Effigo als auch Spektrum seien langsam wirkende Mittel. In Variante 3 und 4 – es ist kein Unterschied zwischen den Varianten zu sehen – zeigen sich die Unkräuter gestaucht, keine Kräuselung. Damit weiß der Fachmann, dass das Mittel Effigo durch den Starkniederschlag ausgewaschen wurde und nur Spektrum zur Wirkung gelangte. Die Zusatzstoffe zeigten in diesem Versuch keinen Effekt.
zep – LW 39/2019