Ab 2012 – neues Weinbezeichnungsrecht

Das derzeit noch gültige Weinbezeichnungsrecht hat ein Verfallsdatum. Bis 2012 müssen die mit der EU-Weinmarktreform beschlossenen Änderungen umgesetzt werden. Ab diesem Datum ist die Differenzierung von Tafel- und Landwein auf der einen Seite und QbA-Weinen auf der anderen Geschichte.

Dann gibt es nur noch Weine ohne oder mit geografischer Angabe. Für die deutsche Weinbranche interessant ist eigentlich nur die Stufe der Weine mit geo­grafischer Angabe, die bei den Landweinen über die Qualitätsweine bis zu den Prädikatsweinen reicht. Diese Bezeichnungen wird es auch künftig als traditionelle Begriffe geben. Allerdings wird von entscheidender Bedeutung sein, welche Qualitätskriterien an die einzelnen Bezeichnungen geknüpft werden. Dabei geht es um Erträge, Anreicherung, um zugelassene Rebsorten, Restzuckergehalte und oenologische Verfahren.

Hintergrund der Systematik ist die Idee, je enger eine geografische Herkunft gefasst wird, umso höher sollten die Qualitätsanforderungen an den Wein sein. Da aber die einzelnen Vermarkter von Kellereien über Genossenschaften, Fassweinwinzer bis zu den Selbstvermarktern sehr unterschiedliche Vorstellungen haben, bleibt es spannend, auf welche Kriterien man sich letztlich einigt. Während die Kellereien ein mehr liberales System bevorzugen, um den Mengenabsatz zu sichern, will der VDP auf der anderen Seite ein in der Spitze sehr qualitäts­orientiertes System einführen. Letztlich werden alle Beteiligten Abstriche machen müssen, um einen tragfähigen Kompromiss für die ganze deutsche Weinwirtschaft zu finden. Von zu einschränkenden Qualitätskriterien halten viele Winzer nur wenig. Wie meinte doch ein Berufskollege bei einer Diskussionsrunde? Was nützt uns ein gestärktes Flaggschiff, wenn wir dabei die Flotte versenken?

Henning Seibert