Agrarinvestitionsförderung nicht verengen
Mit ihrem Plan, die Agrarinvestitionsförderung in der Tierhaltung nur noch auf besonders tiergerechte Haltungsverfahren zu konzentrieren, trifft Landwirtschaftsministerin Ilse Aigner mit Recht auf Skepsis beim Berufsstand. Ihr Vorhaben, das in der Charta für Landwirtschaft und Verbraucher kurz erwähnt wird, erinnert an gescheiterte Versuche in den Ländern. Hessen förderte Anfang der neunziger Jahre unter einer rot-grünen Regierung in der höchsten Stufe beispielweise Stallbauten, in denen Rinder und Schweine auf Stroh gehalten werden. Durch die höheren Baukosten, die Kosten der täglichen Mehrarbeit und der Beschaffung des Strohs konnte sich der investitionswillige Landwirt leicht Mehrkosten ausrechnen, die nach einer zwanzigjährigen Nutzungszeit des Stalls mehrfach über der Förderungssumme lagen. Entsprechend unattraktiv war das Programm. Mit unwirtschaftlichen Fördervoraussetzungen ist aber niemandem gedient, es sei denn, der Staat will Geld sparen.
Will der Staat Landwirte bei Investitionen unterstützen, dann sollte er auf die Zukunft setzen, das heißt, auf die langfristige Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe. Dies ist schließlich im Sinne der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe, die zur Verbesserung der Agrarstruktur beitragen soll. Es ist legitim, mit der Förderung auch weitere Verbesserungen des Tierwohls zu verknüpfen. Je mehr neue Ställe jedoch durch eine breiter ausgelegte, nicht verengte Förderung gebaut werden, desto mehr Tiere kommen in den Genuss moderner Haltung. Mit der Formulierung, nur noch Haltungsverfahren zu unterstützen, die über die gesetzlichen Standards hinausgehen, kann man im Übrigen die gesetzlichen Standards diskreditieren.
Cornelius Mohr