Alte Nutztierrassen werden in Hessen gefördert

Rotes Höhenvieh, Rhönschafe und Coburger Füchse im Programm

Seit 2015 werden im Rahmen der Richtlinie Hessisches Programm für Agrar­umwelt- und Landschaftspflege-Maßnahmen (HALM) im Förderverfahren Tiergenetische Ressourcen bestimmte Rinder-, Schaf- und Ziegenrassen gefördert. Voraussetzung für die Anerkennung der Tierrassen ist die Aufnahme in die rote Liste der Gesellschaft zur Erhaltung alter und gefährdeter Nutztierrassen und die Bedeutung der Rasse für die jeweilige Region. In Hessen sind zurzeit davon die Rinderrassen Deutsches Schwarzbuntes Niederungsrind und Rotes Höhenvieh, die Schafrassen Rhönschafe und Coburger Füchse sowie die Ziegenrasse Deutsche weiße Edelziege betroffen. Entsprechend dieser Einstufung kann das Land Hessen eine Zuwendung an die Tierhalter in einem fünfjährigen Verpflichtungszeitraum zahlen. Dr. Paul Wagener, Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen, und Dr. Jürgen Becker, Regierungspräsidium Gießen, geben einen Überblick.

Mit der Aufnahme der Schafe und Ziegen in der Hessischen Förderrichtlinie sind einige Änderungen eingeführt worden. Antragsberechtigt sind danach Rinderhalter mit mindestens fünf Tieren beziehungsweise Schaf- und Ziegenhalter mit jeweils ...

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