Anträge auf Altersrente ohne Hofabgabe stellen
Wie damit verfahren wird, ist aber noch offen
Das Bundesverfassungsgericht hat am 9. August, wie berichtet (LW 33), seine Entscheidung über die Hofabgabeklausel zur Gewährung der landwirtschaftlichen Altersrente veröffentlicht und die Klausel für verfassungswidrig und dementsprechend für „unanwendbar“ erklärt. Sozialversicherungsexperten empfehlen Betroffenen, die ihren Betrieb nicht abgeben wollen, nun Anträge auf Altersrente zu stellen. Wie mit den Anträgen verfahren wird, ist jedoch noch nicht geklärt.
Nach den Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts greift die Kopplung einer Altersrente an die Abgabe eines landwirtschaftlichen Hofs in die Eigentumsfreiheit nach Artikel 14 des Grundgesetzes ein. Die Pflicht zur Hofabgabe werde ...
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