Au Backe – ich gehe nicht zum Zahnarzt!
Wie man der Behandlungsangst begegnen kann
Der Mund wird trocken, die Hände werden feucht, das Herz rast und man wünscht sich, dass alles schon vorbei wäre – vielen Menschen ergeht es so vor einem Zahnarztbesuch. Einer aktuellen Umfrage zufolge empfindet etwa jeder Zweite eine zumindest leichte emotionale Anspannung bei dem Gedanken an eine zahnmedizinische Behandlung. Zwölf Prozent der Erwachsenen haben sogar stark ausgeprägte Ängste. Doch selbst eine solche extreme Zahnbehandlungsangst – auch Dental- oder Oralphobie genannt – kann bei fachkundiger Hilfe erfolgreich bekämpft werden.

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Experten aufsuchen
Wenn sich aber das unangenehme Kribbeln im Bauch und die allgemeine Furcht vor Bohrgeräuschen, typischen Praxisgerüchen und anderen Begleitumständen zu einer übergroßen Angst steigern, sollte der Patient einen Fachmann aufsuchen, der sich speziell mit solchen krankhaften Angstzuständen beschäftigt. Bei den meisten Landeszahnärztekammern existieren Listen von auf diesem Gebiet ausgebildeten Experten.
Würgereiz ausschalten
Daneben gibt es heutzutage eine Reihe von Möglichkeiten, der Behandlungsangst auch während der Sitzung auf dem Zahnarztstuhl zu begegnen. Beispielsweise können der Einsatz von Sauerstoff oder Lachgas zur Beruhigung, gezielte Akupunkturverfahren, die zur Schmerzverringerung und Ausschaltung eines möglichen Würgereizes führen, oder in zunehmendem Maße auch Hypnosebehandlungen durch entsprechend ausgebildete Zahnärzte gute Erfolge zeigen.
Fachleute raten dazu, der Entstehung von Zahnbehandlungsängsten durch frühzeitige und regelmäßige Zahnarztbesuche vom Kleinkindalter an vorzubeugen. Bei den ersten Kontakten lernen Kinder die Praxis beziehungsweise den Zahnarzt kennen. Sie gewöhnen sich an die regelmäßige Routineuntersuchung, mit der sich größere Zahnschäden und zahnmedizinische Eingriffe vermeiden lassen.
Anerkannte Krankheit
Eine echte Zahnbehandlungsphobie ist übrigens eine offiziell anerkannte psychische Krankheit. Daher tragen die Krankenkassen die Kosten einer ärztlichen Behandlung, wenn der entsprechende Arzt beziehungsweise Psychotherapeut von der Krankenkasse zugelassen ist. Außerdem: Ist eine Behandlung wegen phobischer Zahnbehandlungsangst in lokaler Anästhesie nicht möglich, werden in bestimmten Fällen die Kosten für eine Vollnarkose von der Krankenkasse übernommen. Die Phobie muss aber von einem Fachmann attestiert werden. Denn das bloße flaue Gefühl im Magen vor einem Arzttermin ist weitgehend normal und ein weit verbreitetes Phänomen, das nicht vorschnell als krankhafte Phobie bezeichnet werden darf.
dgk