Automatische Holzfeuerungen 2014 erneuern?

Ab 1. Januar 2015 gelten strengere Grenzwerte für Holzfeuerungen

Der Sommer kommt, die Heizung ist abgeschaltet, alles bestens. Leider nicht, denn im März 2010 wurde die erste Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes, 1.BImSchV, novelliert. Damit wurden auch engere Grenzwerte für Biomassefeuerungen festgelegt. Mit der Verordnung soll ein wesentlicher Beitrag zur Reduzierung der Feinstaubemissionen aus Kleinfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe erreicht werden. Was dies für die Besitzer von Kleinfeuerungsanlagen bedeutet, erklärt Carsten Brüggemann, ein Bioenergieexperte.

Die Verordnung regelt, unter welchen Bedingungen kleinere und mittlere, nicht genehmigungsbedürftige Gas-, Öl-, Kohle- oder Biomassefeuerungen aufgestellt und betrieben werden dürfen. Grenzwerte legen fest, wie viel Schadstoffe entweichen dürfen. Die ...

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