Förderprogramm begünstigt neue Holzfeuerungen

Waldbesitzer profitieren mehrfach

Seit dem 1. Januar ist das neue Marktanreizprogramm der BAFA in Kraft, mit dem die staatliche Unterstützung für neue Holzfeuerungen deutlich erhöht wurde. Trotz derzeit geringer Heizölpreise hat dies zu einer Belebung der Nachfrage nach Holzfeuerungen geführt. Vor allem Waldbesitzern wie Landwirt Karl Holzer, der sich lange mit dem Gedanken trägt, eine Holzheizung zu bauen, fällt die Entscheidung nun leichter.

Derzeit müssen Waldbesitzer nicht dreimal überlegen, ob sie ihre Ölheizung gegen eine Holzfeuerung austauschen. Die Holzpreise sind so niedrig, dass es sich schnell rechnet, das eigene Haus damit zu heizen. Die Bereitung der Holzhackschnitzel erfolgt bei Karl Holzer über einen Lohnunternehmer.

Foto: Brüggemann

Er beheizt sein Wohnhaus, in dem auch seine Eltern wohnen, bisher mit einem Ölkessel, der mittlerweile 28 Jahre alt ist. Da der Schornsteinfeger mit den Abgaswerten des Kessels nicht mehr zufrieden ist, sollte dieser ohnehin demnächst ausgetauscht werden.

Holz in jeder Form kann verwendet werden

Wer seinen Heizkessel erneuern muss, steht wie Karl Holzer zunächst vor der Frage, ob er mit den gleichen Brennstoffen weiterheizen oder den Brennstoff wechseln sollte. Bei den heutigen geringen Preisen für Heizöl und Erdgas ist die Wirtschaftlichkeit von Techniken zur Nutzung erneuerbarer Energien allerdings häufig fraglich. Das ändert sich gerade mit der von der Bundesregierung beschlossenen CO2-Besteuerung, wo fossile Energieträger wie Heizöl, Erd- und Flüssiggas ab 2021 mit zusätzlichen Steuern belastet und damit verteuert werden sollen. Andererseits gibt es seit dem 1. Januar 2020 ein interessantes Förderprogramm für erneuerbare Energien.

Im landwirtschaftlichen Bereich sind Biobrennstoffe, und hier besonders das Holz, häufig die erste Wahl, wenn es um erneuerbare Energien geht. Besonders dann wenn eigener Wald im Besitz der Familie ist. Da Karl Holzer eine eigene Waldfläche von 34 ha hat, fällt für ihm die Entscheidung für den Brennstoff Holz ziemlich leicht. Für jede Form, ob Scheitholz, Hackschnitzel oder Pellets gibt es unterschiedliche, technisch ausgereifte Feuerungssysteme.

Bisher wurde der Wärmebedarf des Betriebes Holzer mit einer zu beheizenden Wohnfläche von 325 m2 mit einem 45 kW-Ölkessel gedeckt. Zudem steht ein Kaminofen in der Wohndiele, in dem bisher jährlich etwa acht Raummeter Holz verfeuert werden.

Da für eine Hackschnitzelfeuerung auf dem Betrieb Holzer umfangreiche bauliche Veränderungen erforderlich sind, war eine solche Anlage mit 34 500 Euro und MwSt zu teuer und somit unwirtschaftlich. Eine Feuerung für Holzpellets scheidet von vornherein aus, da eigenes Holz genutzt werden soll.

Scheitholz oder Hackschnitzel – was passt besser?

Die Hackschnitzel werden von einem Austragkreisel im Vorratsbehälter auf die Zuführschnecke gerührt und bedarfsgerecht zum Kessel gefördert.

Foto: Brüggemann

So erschien es für Karl Holzer eigentlich am sinnvollsten, einen Scheitholzkessel mit einem Pufferspeicher zu installieren, was Investitionskosten von 19 500 Euro verursachen würde. Die meisten Scheitholzkessel arbeiten heute nach dem Unterbrand- oder Vergasungsprinzip. Die Kessel sind als Spezialkessel nur für das Verbrennen von Scheitholz geeignet. Da die dabei freigesetzte Energie häufig nicht direkt genutzt werden kann, sind ausreichend bemessene Wärmespeicher, also gut wärmegedämmte Wasserbehälter einzusetzen. Allerdings ist manueller Aufwand für die Brennholzbereitung und das Beschicken des Kessels erforderlich, der nicht vernachlässigt werden darf. Karl Holzer ist 61 Jahre alt, sodass ihn die jährliche Brennholzbereitung von rund 40 Raummetern zunehmend belastet. Insofern wäre ihm eine automatische Hackschnitzelfeuerung schon lieber.

Über das seit dem 1. Januar 2020 in Kraft getretene Förderprogramm der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) unter www.bafa.de, kann Holzer nun für einen neuen Holzkessel einen Zuschuss von 35 Prozent auf die Gesamtkosten der Installation bekommen. Da eine Ölheizung ersetzt wird, die jünger als 30 Jahre ist, erhöht sich der Zuschuss auf 45 Prozent. Da auch die Demontage der Ölanlage sowie die Sanierung des Schornsteins bezuschusst werden, kann Holzer auf die dann für die Hackschnitzelfeuerung entfallenden Gesamtkosten von 36 600 Euro o. MwSt. eine staatliche Unterstützung von 16 470 Euro bekommen. So fällt es Holzer nun leicht, doch in die fortschrittliche Feuerungsanlage für Holzhackschnitzel zu investieren.

Was ist bei der Installation zu bedenken?

Alte Heizkessel sind häufig überdimensioniert. Grundsätzlich sollte der Installateur die erforderliche Heizleistung der neuen Feuerung errechnen. Der tatsächliche Wärmebedarf der Familie Holzer liegt bei 36 kW, sodass der bisherige Kessel überdimensioniert war. Der neue Kessel soll mit einer Leistung von 40 kW installiert und mit einem Pufferspeicher von1 200 l kombiniert werden.

Der Kessel sollte möglichst über eine sogenannte Rücklaufanhebung in das Heizsystem eingebunden werden. So wird erreicht, dass er schnell auf Temperatur kommt und mangelhafte Verbrennungsqualitäten und Kondensatbildung während der Anheizphasen reduziert oder vermieden werden.

Und am Ende sehen die Holzfeuerkessel, hier für Holzhackschnitzel, von außen alle gleich aus.

Foto: Brüggemann

Pufferspeicher, also größere Wasserbehälter zur Leistungsregelung zwischen Kessel und Heizsystem zeigen bei jeder Biomassefeuerung positive Wirkung. Besonders sinnvoll erscheint ein Speicher, wenn wie bei Holzer, im Sommer auch die Brauchwasserbereitung der Haushalte über die Holzfeuerung erfolgen soll. Dann können die Heizintervalle doch deutlich gestreckt und häufiger Schwachlastbetrieb der Anlage mit entsprechend schlechteren Verbrennungsqualitäten umgangen werden. Ein Volumen von 30 l/kW ist bei automatischen Anlagen sicher ausreichend, wird auch in Förderprogrammen gefordert, bei Scheitholzkesseln 55 l/kW.

Emissionsgrenzwerte einhalten

In der novellierten 1. Bundesimmissionsschutzverordnung wurden die Grenzwerte für Staub und Kohlenmonoxid (CO) für Holzfeuerungen verschärft. So sollten Installateur und Hersteller unbedingt in die Pflicht genommen werden, dass die geforderten Grenzwerte nicht nur bei der Inbetriebnahmemessung, sondern wiederkehrend alle zwei Jahre eingehalten werden können. Dies kann nur über entsprechende Wartungsverträge geregelt werden oder es muss gleich oder später ein Staubfilter, meist ein elektrostatischer Filter, installiert werden. Karl Holzer hat sich direkt für den Einbau eines Filters entschieden, der ja auch bezuschusst wird.

Carsten Brüggemann – LW 32/2020