Förderprogramm begünstigt neue Holzfeuerungen
Waldbesitzer profitieren mehrfach
Seit dem 1. Januar ist das neue Marktanreizprogramm der BAFA in Kraft, mit dem die staatliche Unterstützung für neue Holzfeuerungen deutlich erhöht wurde. Trotz derzeit geringer Heizölpreise hat dies zu einer Belebung der Nachfrage nach Holzfeuerungen geführt. Vor allem Waldbesitzern wie Landwirt Karl Holzer, der sich lange mit dem Gedanken trägt, eine Holzheizung zu bauen, fällt die Entscheidung nun leichter.

Foto: Brüggemann
Holz in jeder Form kann verwendet werden
Wer seinen Heizkessel erneuern muss, steht wie Karl Holzer zunächst vor der Frage, ob er mit den gleichen Brennstoffen weiterheizen oder den Brennstoff wechseln sollte. Bei den heutigen geringen Preisen für Heizöl und Erdgas ist die Wirtschaftlichkeit von Techniken zur Nutzung erneuerbarer Energien allerdings häufig fraglich. Das ändert sich gerade mit der von der Bundesregierung beschlossenen CO2-Besteuerung, wo fossile Energieträger wie Heizöl, Erd- und Flüssiggas ab 2021 mit zusätzlichen Steuern belastet und damit verteuert werden sollen. Andererseits gibt es seit dem 1. Januar 2020 ein interessantes Förderprogramm für erneuerbare Energien.
Im landwirtschaftlichen Bereich sind Biobrennstoffe, und hier besonders das Holz, häufig die erste Wahl, wenn es um erneuerbare Energien geht. Besonders dann wenn eigener Wald im Besitz der Familie ist. Da Karl Holzer eine eigene Waldfläche von 34 ha hat, fällt für ihm die Entscheidung für den Brennstoff Holz ziemlich leicht. Für jede Form, ob Scheitholz, Hackschnitzel oder Pellets gibt es unterschiedliche, technisch ausgereifte Feuerungssysteme.
Bisher wurde der Wärmebedarf des Betriebes Holzer mit einer zu beheizenden Wohnfläche von 325 m2 mit einem 45 kW-Ölkessel gedeckt. Zudem steht ein Kaminofen in der Wohndiele, in dem bisher jährlich etwa acht Raummeter Holz verfeuert werden.
Da für eine Hackschnitzelfeuerung auf dem Betrieb Holzer umfangreiche bauliche Veränderungen erforderlich sind, war eine solche Anlage mit 34 500 Euro und MwSt zu teuer und somit unwirtschaftlich. Eine Feuerung für Holzpellets scheidet von vornherein aus, da eigenes Holz genutzt werden soll.
Scheitholz oder Hackschnitzel – was passt besser?

Foto: Brüggemann
Über das seit dem 1. Januar 2020 in Kraft getretene Förderprogramm der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) unter www.bafa.de, kann Holzer nun für einen neuen Holzkessel einen Zuschuss von 35 Prozent auf die Gesamtkosten der Installation bekommen. Da eine Ölheizung ersetzt wird, die jünger als 30 Jahre ist, erhöht sich der Zuschuss auf 45 Prozent. Da auch die Demontage der Ölanlage sowie die Sanierung des Schornsteins bezuschusst werden, kann Holzer auf die dann für die Hackschnitzelfeuerung entfallenden Gesamtkosten von 36 600 Euro o. MwSt. eine staatliche Unterstützung von 16 470 Euro bekommen. So fällt es Holzer nun leicht, doch in die fortschrittliche Feuerungsanlage für Holzhackschnitzel zu investieren.
Was ist bei der Installation zu bedenken?
Alte Heizkessel sind häufig überdimensioniert. Grundsätzlich sollte der Installateur die erforderliche Heizleistung der neuen Feuerung errechnen. Der tatsächliche Wärmebedarf der Familie Holzer liegt bei 36 kW, sodass der bisherige Kessel überdimensioniert war. Der neue Kessel soll mit einer Leistung von 40 kW installiert und mit einem Pufferspeicher von1 200 l kombiniert werden.
Der Kessel sollte möglichst über eine sogenannte Rücklaufanhebung in das Heizsystem eingebunden werden. So wird erreicht, dass er schnell auf Temperatur kommt und mangelhafte Verbrennungsqualitäten und Kondensatbildung während der Anheizphasen reduziert oder vermieden werden.

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Emissionsgrenzwerte einhalten
In der novellierten 1. Bundesimmissionsschutzverordnung wurden die Grenzwerte für Staub und Kohlenmonoxid (CO) für Holzfeuerungen verschärft. So sollten Installateur und Hersteller unbedingt in die Pflicht genommen werden, dass die geforderten Grenzwerte nicht nur bei der Inbetriebnahmemessung, sondern wiederkehrend alle zwei Jahre eingehalten werden können. Dies kann nur über entsprechende Wartungsverträge geregelt werden oder es muss gleich oder später ein Staubfilter, meist ein elektrostatischer Filter, installiert werden. Karl Holzer hat sich direkt für den Einbau eines Filters entschieden, der ja auch bezuschusst wird.
Carsten Brüggemann – LW 32/2020