Babyspeck verwächst sich – aber nicht immer

Zu schwer, zu moppelig: Die Zahl der Kinder und Jugendlichen, die zu viele Kilos mit sich herumtragen, nimmt seit Anfang der 1980er Jahre zu: Derzeit sind rund 16 Prozent der Kinder und Jugendlichen übergewichtig. Rund sechs Prozent sind sogar stark übergewichtig (adipös). Bei einigen verwächst sich das Dicksein zwar, viel zu viele bleiben aber auch als Erwachsene übergewichtig: Über 80 Pro­zent der dicken Kinder kämpfen auch als Erwachsene mit Übergewicht, mit oftmals schweren gesundheitlichen Folgen. Eine gesunde Ernährung von Anfang an ist daher prägend für das ganze Leben.

Jeder weiß, dass das Körpergewicht steigt, wenn man mehr Kalorien zu sich nimmt als man verbraucht und dass zu wenig Bewegung Übergewicht fördert. Wer behauptet, seine Pfunde seien Veranlagung, hat nur teilweise Recht. Eine Ausrede für die Fettpolster sind die Gene nicht: Tatsächlich ist unser Gewicht in unserem Erbgut festgelegt – laut Experten sogar bis zu 70 Prozent. Allerdings geben Eltern die Veranlagung für Übergewicht nur weiter. Das Kind kann leichter zunehmen, muss es aber nicht. Ob ein Kind daher später übergewichtig wird, hängt von weiteren Faktoren ab.

Es beginnt schon im Mutterleib: Nehmen Frauen während der Schwangerschaft zu stark zu, steigt beim Kind das Risiko für Ãœbergewicht (siehe LW-Ausgabe 20/2014 „Ernährung in der Schwangerschaft“). Weiter geht es in der nächsten Lebensphase, in der sich das Stillen positiv auf die Gewichtskurve auswirkt: Gestillte Kinder haben eine um 20 bis 35 Prozent niedrigere Wahrscheinlichkeit für Ãœbergewicht als nicht gestillte Kinder (siehe LW 25/2014 „Ernährung in der Stillzeit“).

Auch die nächste Phase der Ernährung – die Zeit der Beikost – birgt ihre Herausforderungen. Fertigkost enthält oft Zucker, Salz und Aromastoffe, die die geschmackliche Prägung des Kindes schon früh negativ beeinflussen können. Auch dies begünstigt Fehlernährung und Ãœbergewicht. Weiteres dazu lesen Sie in unserem Beitrag „Babybrei und Fingerfood“ ab S. IV.

Stephanie Lehmkühler – LW 33/2014