Beratung nutzen, Stärke zeigen

Wo Familienmitglieder so eng zusammen leben und arbeiten wie in der Landwirtschaft, kommt es hin und wieder zu Konflikten. Das ist ganz natürlich. Kleinere Streitereien und Sorgen werden in der Regel selbst bewältigt – bei den einen geht das schneller, bei anderen ist etwas längeres Schweigen bis zur Klärung des Konfliktes angesagt. Das hat häufig etwas mit den unterschiedlichen Charakteren zu tun. Es gilt allerdings: Schweigen bringt nichts. Die Sorgen sollten zeitnah angesprochen werden, damit sie nicht zum Problemberg anwachsen!

Große Sorgen laut in der Familie oder gegenüber Außenstehenden auszusprechen, fällt allerdings oft schwer. Umso mehr zeugt es von Stärke, sich bei fami­liär-betrieb­lichen Problemen von Experten beraten zu lassen.

In Bezug auf mögliche Ansprechpartner, die bei Konfliktsituationen unterstützen, ist der Berufsstand gut aufgestellt: Erste kompetente Ansprechpartner sind die zuständigen regionalen Geschäftsstellen der Bauernverbände. Die vielfältigen Anliegen der Mitglieder können hier angesprochen werden, und es wird gemeinsam nach Lösungen gesucht. Bei Bedarf werden Kontakte zu weiteren Beratungsstellen vermittelt.

Manch einer möchte gegebenenfalls anonym beraten werden. Auch für dieses Bedürfnis gibt es kompetente Hilfe zur Selbsthilfe, die auf die landwirtschaftlichen Sorgen und Nöte abgestimmt ist: Seit vielen Jahren unterstützen die landwirtschaftlichen Familienberatungen der Kirchen bei der Bewältigung familiärer, betrieblicher und finanzieller Schwierigkeiten. Streng vertraulich helfen die Berater, gemeinsam Wege aus etwaigen Sackgassen zu finden.

Wie in einem Interview zum Thema in der Rubrik „Hof & Fa­milie“ zu erfahren ist, haben bei den landwirtschaftlichen Familienberatungen die Themen Arbeitsüberlastung und Burn Out zugenommen. Gründe sind beispielsweise die Aufnahme neuer Betriebszweige und die Be­wäl­ti­gung der damit verbunde­nen An­forderungen sowie ein sich veränderndes Rollenbild bei den jün­geren Betriebsleiterehepaaren. Lesen Sie mehr dazu ab S. IV.

Stephanie Lehmkühler – LW 21/2015