Bereitstellung von Löschwasser im Brandfall
KV Südliche Weinstraße startet „Red Farmer Südpfalz“
Wald- und Flächenbrände beschäftigen auch die Feuerwehren in der Südpfalz stark. Bereits mehrfach musste der Katastrophenschutzzug des Landkreises Südliche Weinstraße zur Unterstützung der Gemeinden ausrücken. Oftmals fehlt es an ausreichend Löschwasser. Der Kreisverband Südliche Weinstraße des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Pfalz Süd (BWV) startet daher gemeinsam mit dem Landkreis die sogenannte Initiative „Red Farmer Südpfalz“.

© Red Farmer Südpfalz
Vorbild ist der Kreisfeuerwehrverband Main-Spessart, der die Idee für die Initiative „Red Farmer“ hatte und dieses Modell bereits praktiziert. „Wir sind den Landwirten und Winzern für ihre Initiative sehr dankbar“, lobt Landrat Seefeldt das Engagement des Kreisverbands. „Die Löschwasserversorgung, gerade im Wald, ist unsere Achillesferse. Wir sind sehr froh über die Unterstützung. Wenn das Projekt erfolgreich ist, wollen wir die Initiative nach Möglichkeit über die Landkreisgrenzen hinaus auf die ganze Südpfalz ausdehnen. Erste Gespräche mit dem Landkreis Germersheim sind bereits erfolgt“, so Seefeldt weiter.
Interessierte Landwirte gerne melden
Landwirtschafts- und Weinbaubetriebe, die mitwirken wollen, können sich unter Angabe ihrer Fahrzeuge und Transportbehälter sowie der telefonischen Erreichbarkeit unter red-farmer-suedpfalz@t-online.de melden. Sie bekommen anschließend ein Anmeldeformular zur Abfrage des Hilfsangebotes zugesandt. Im Brandfall können die örtlichen Feuerwehren auf die gesammelten Daten zugreifen und zielgenau die richtigen Betriebe anrufen. Die teilnehmenden Landwirte und Winzer sind dann im Einsatzfall den Einsatzkräften der Hilfsorganisationen gleichgestellt und unterliegen somit auch dem Versicherungsschutz aller Einsatzkräfte.
Für Rückfragen stehen die stellvertretenden Vorsitzenden des BWV-Kreisverbandes, Thomas Knecht unter 0172 / 7627588 und Ingo Pfalzgraf unter 0172 / 7617278 sowie die angegebe E-Mail-Adresse zur Verfügung.
bwv – LW 34/2022