Beschäftigung fürs Schwein

Beschäftigungsmaterial und Möglichkeiten zur Raufuttervorlage

In der Tierschutz-Nutztier-Verordnung wird gefordert, dass jedes Schwein jederzeit Zugang zu gesundheitlich unbedenklichem Beschäftigungsmaterial haben muss.

Stroh- beziehungsweise Heuraufen, die über dem Trog angeordnet sind, können den Vorteil haben, dass das verspielte Material nicht direkt auf den Spaltenboden fällt und dadurch noch eher aus dem Trog aufgenommen wird. Ein Nachteil kann die hierdurch schlechtere Troghygiene darstellen.

Foto: Bönsch

Neben diesem Passus steht dort weiterhin geschrieben, dass das Beschäftigungsmaterial von den Schweinen untersucht, bewegt sowie dessen Erkundungsverhalten dienen soll und des Weiteren auch veränderbar sein muss. Neben den derzeit oft vorhandenen Futterketten mit einem Stück Holz oder Hartgummi wird auch organisches Beschäftigungsmaterial in den Ställen eingesetzt. Hierbei stellt sich fast jedem Landwirt die Frage, welche praktikablen Möglichkeiten, die für Schweine über längere Zeit attraktiv bleiben, auf dem Markt zur Verfügung stehen. Bei der in Kürze startende Initiative-Tierwohl wird die Raufuttervorlage in den Grundanforderungen ein wichtiges Kriterium darstellen. Der folgende Bildbericht von Sebastian Bönsch, Landwirtschaftskammer Niedersachsen, zeigt ein paar Möglichkeiten auf, wie Schweinen zum Beispiel Stroh oder Heu zur Beschäftigung angeboten werden kann.

 – LW 10/2015