Betriebe dringend auf Arbeitskräfte aus Drittstaaten angewiesen

BWV fordert Nachbesserungen bei Fachkräfteeinwanderung

Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V. (BWV) sieht bei der von der Bundesregierung auf den Weg gebrachten Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung noch deutlichen Nachbesserungsbedarf, damit die angestrebten Ziele erreicht werden. Zwar begrüßt der Verband ausdrücklich die geplante kurzfristige kontingentierte Beschäftigung von Arbeitskräften aus Drittstaaten, da diese grundsätzlich Potential habe, den Bedarf an Saisonarbeitskräften zukünftig zu decken. Allerdings ist die derzeitige Ausgestaltung der Regelung kontraproduktiv und muss überarbeitet werden.

Insbesondere die Sonderkulturenbetriebe sind zukünftig noch stärker auf Saisonarbeitskräfte angewiesen.

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Der BWV hat sich daher noch einmal an die politisch Verantwortlichen gewandt und an entscheidenden Punkten Anpassungen gefordert. So ist die vorgesehene vollständige Übernahme der Reisekosten durch den Arbeitgeber für viele Betriebe wirtschaftlich nicht mehr darstellbar. Neben den anfallenden Mehrkosten besteht bei den Betriebsleitern die berechtigte Sorge, dass die vertraglich vereinbarte Beschäftigungsdauer nicht eingehalten oder die Beschäftigung gar nicht erst angetreten wird, wenn der Transfer nach Deutschland kostenlos erfolgt. Dies führt zu einem unkalkulierbaren Risiko.

Lohnnebenkosten sorgen für erhebliche Zusatzbelastung

Kritik übt der Verband auch an der Sozialversicherungspflicht im Rahmen der kurzfristigen kontingentierten Beschäftigung. Die hinzukommenden Lohnnebenkosten sorgen für eine erhebliche Zusatzbelastung, ohne Mehrwert für die Mitarbeiter. Denn schon jetzt schließen die Betriebe für alle sozialversicherungsfrei Beschäftigten privatrechtliche Erntehelferversicherungen ab. Auf dieser Basis werden diese im Krankheitsfall als Privatpatienten behandelt und damit besser als vergleichbare sozialversicherungspflichtig Beschäftigte gestellt. Darüber hinaus ist es problematisch, dass der sozialversicherungsrechtliche Status nicht mehr von der Art der Beschäftigung und der sozialen Absicherung des Arbeitnehmers abhängig sein soll, sondern von dessen Herkunft. Die Möglichkeit der sozialversicherungsfreien kurzfristigen Beschäftigung, auch bei der kontingentierten Beschäftigung von Arbeitskräften aus Drittstaaten, muss daher erhalten bleiben.

Insbesondere die Sonderkulturbetriebe im Obst-, Gemüse- und Weinbau sind absehbar noch stärker auf Beschäftige aus Drittstatten angewiesen, da der Bedarf an Saisonarbeitskräften nicht mehr alleine aus EU-Staaten zu decken ist. Eine praktikable und wirtschaftliche Umsetzung der Fachkräfteeinwanderung in diesem Bereich ist daher unumgänglich, sonst besteht die Gefahr, dass sich die Betriebe aus arbeitsintensiven Kulturen zurückziehen müssen und die Versorgungssicherheit mit heimischen Sonderkulturen nicht mehr gewährleistet werden kann.

Weitere Anhebung des Mindestlohns in der Kritik

Aus gleichem Grund hat der BWV große Sorge hinsichtlich der aktuellen Diskussion um eine weitere deutliche Anhebung des Mindestlohns geäußert. Sollte es zu einer erneuten sprunghaften Anhebung kommen, würde es das Aus für personalintensive Sonderkulturen und eine existenzielle Gefahr für viele Betriebe bedeuten. Die Branche ist gerne bereit höhere Löhne zu zahlen, sofern die damit verbundenen Kostensteigerungen auch am Markt erlöst werden können, was bisher leider nicht der Fall ist. Daher braucht es Ausnahmen vom gesetzlichen Mindestlohn bei Saisonarbeitskräften in der Landwirtschaft.

bwv – LW 20/2023