Biostimulanzien – ein Baustein für den integrierten Anbau?

Eine neue Stoffgruppe in der EU-Düngeprodukteverordnung

In Deutschland werden Produkte mit biostimulatorischen Eigenschaften bisher als Pflanzenstärkungsmittel nach dem Pflanzenschutzrecht oder als Pflanzenhilfsmittel beziehungsweise Bodenhilfsstoffe nach der deutschen Düngemittelverordnung vermarktet. Nach der neuen EU-Düngeprodukteverordnung müssen Biostimulanzien die auf dem Etikett anzugebende Wirkung aufweisen sowie die für diese Stoffgruppe geltenden Grenzwerte für Schwermetalle und Hygienevorschriften im Hinblick auf mögliche Kontaminationen mit Krankheitserregern einhalten.

Düngemittel können in Deutschland auf Basis des deutschen Düngemittelverordnung oder des europäischen Rechts (EU-Düngemittelverordnung) sowie auf Grundlage des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union mit den dort garantierten Grundfreiheiten ...

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