Biostimulanzien – ein Baustein für den integrierten Anbau?
Eine neue Stoffgruppe in der EU-Düngeprodukteverordnung
In Deutschland werden Produkte mit biostimulatorischen Eigenschaften bisher als Pflanzenstärkungsmittel nach dem Pflanzenschutzrecht oder als Pflanzenhilfsmittel beziehungsweise Bodenhilfsstoffe nach der deutschen Düngemittelverordnung vermarktet. Nach der neuen EU-Düngeprodukteverordnung müssen Biostimulanzien die auf dem Etikett anzugebende Wirkung aufweisen sowie die für diese Stoffgruppe geltenden Grenzwerte für Schwermetalle und Hygienevorschriften im Hinblick auf mögliche Kontaminationen mit Krankheitserregern einhalten.
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