Blauzunge: Verbringung von Kälbern innerhalb Deutschlands erleichtert

Regelung gilt bundesweit für Kälber im Alter von bis zu 90 Tagen

In Abstimmung mit Bundeslandwirtschaftsministerium und dem Friedrich-Loeffler-Institut haben sich die Bundesländer auf erleichterte Regelungen für das innerstaatliche Verbringen von Kälbern mit einem Alter von bis zu 90 Tagen geeinigt. Dies teilt das hessische Landwirtschaftsministerium (HMUKLV) mit.

Damit dürfen Kälber im Alter von bis zu 90 Tagen jetzt innerhalb Deutschlands verbracht werden, wenn die folgenden beiden Bedingungen erfüllt werden: Das Muttertier besitzt eine abgeschlossene BTV8-Grundimmunisierung, wobei die ...

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