Blauzungenkrankheit auch im Landkreis Limburg-Weilburg

Zwei Hobby-Schafhalter betroffen

Wie der Landkreis Limburg-Weilburg am 6. August bekannt gab, sind dort in zwei Hobbyhaltungen Fälle der Blauzungenkrankheit bei Schafen gemeldet worden. Am gleichen Tag wurde auch in Wiesbaden eine Meldung der Blauzungenkrankheit bekannt. Der Serotyp 3 der Virusinfektion breitet sich zunehmend in Hessen aus.

Laut dem Friedrich-Löffler-Institut treten immer mehr Fälle von Infektionen mit der Blauzungenkrankheit auf, bei denen eine klinische Symptomatik vorliegt. Aber auch die subklinischen Fälle, also jene ohne erkennbare Symptomatik, nehmen zu.

Foto: Imago/Marc Schüler

Am 6. August meldete der Landkreis Limburg-Weilburg Fälle von Infektionen mit dem Serotyp 3 der Blauzungenkrankheit (BTV3) bei Schafen in zwei Hobbyhaltungen. Am gleichen Tag wurde auch ein BTV-3Fall in Wiesbaden bekannt (www.lw-heute.de/blauzungenk...). Den Freiheitsstatus in Bezug auf die Blauzungenkrankheit hatte das Land Hessen bereits am 5. Juli verloren, als eine BTV3-Infektion bei einem Rind im Vogelsbergkreis gemeldet wurde.

Regeln für das Verbringen von infizierten Tieren

Wie die Abteilung „Allgemeine Tierhygiene, Tierseuchenbekämpfung, Tiergesundheitsdienste“ des hessischen Landwirtschaftsministeriums am 9. August bekannt gab, haben sich die von den BTV3-Infektionen betroffenen Bundesländer darauf verständigt, dass innerhalb Deutschlands BTV3-positve Tiere verbracht werden dürfen, wenn sie keine klinischen Krankheitsanzeichen zeigen und nur innerhalb der nicht mehr BTV-freien Gebiete verbracht werden. BTV3-positive Tiere dürfen aber nicht in andere EU-Mitgliedstaaten verbracht werden, auch wenn diese Mitgliedstaaten keinen BTV-Freiheitsstatus besitzen.

Besamungsstationen wird empfohlen, die Tiere gegen BTV3 zu impfen und dann die monatlichen Untersuchungen bezüglich BTV auf serologische Untersuchungen umzustellen. Es wird davon ausgegangen, dass die Impfung vor einer länger anhaltenden Ausscheidung von BTV3 über das Sperma schützt.Sperma von BTV-positiven Tieren darf nicht verbracht werden.

Die Impfung der Tiere wird dringend empfohlen

Ein Verdacht auf eine BTV-Infektion ist dem Veterinäramt zu melden. Erkrankte oder auffällige Tiere sollten tierärztlich untersucht und auch behandelt werden.

Der Landkreis Limburg-Weilburg weist darauf hin, dass jeder Tierhalter nach dem Tiergesundheitsgesetz in der Pflicht steht, alle Maßnahmen zu ergreifen, damit die Infektion eingedämmt und die Tierseuche nicht verschleppt wird. Deshalb ist der Schutz der empfänglichen Tiere vor diesen Insekten die erste und wichtigste Maßnahme im eigenen Tierbestand. Ein sofort wirksamer Schutz kann durch Insekten vertreibende Mittel, so genannte Repellentien, die auf die Haut der Tiere aufgetragen werden, erzielt werden. Für einen nachhaltigen Schutz des Tierbestandes sind Impfungen der empfänglichen Tiere unbedingt anzuraten, so der Landkreis in seiner Pressemeldung. Die Impfungen werden durch die Tierseuchenkasse bezuschusst.

LW – LW 33/2024