Brennsaisoneröffnung in der Südpfalz

Brenner fordern Brennkontingent von 500 l Alkohol

Im Weingut Esther Grün in Billigheim-Ingenheim fand Ende Oktober die Eröffnung der aktuellen Brennsaison vom Verband der Pfälzer Klein- und Obstbrenner statt. Das historische Gehöft, einst der Zehnthof in der Ortschaft Mühlhofen, ist wie geschaffen für eine Brennerei. Bis vor wenigen Jahren hat der Vater von Esther Grün, Fritz Bangerth, hier gebrannt, im Jahr 2020 hat seine Tochter das Weingut und die Brennerei nach der Auflösung des Familienunternehmens alleine übernommen, um nochmals „durchzustarten“.

Esther Grün (l.) heißt die Gäste wie Landrat Dietmar Seefeldt (2.v.l.), Ortsbürgermeister Dietmar Pfister (2.v.r.) und Verbandsvertreter der Pfälzer Klein- und Obstbrenner wie Peter Weis (r.) auf ihrem Weingut Grün willkommen.

Foto: Setzepfand

Bei 17 Hektar Weinbergen, davon 80 Prozent Weißweine und 20 Prozent Rotweine, sowie zwei Hektar Obst, überwiegend Äpfel, Williams-Christ-Birnen und Quitten, gibt es rund um die Uhr viel zu tun. Am wenigsten gerne sitze sie am Schreibtisch. „Ich bin um jeden Ordner, den ich nicht brauche, froh“, sprach sie vielen ihrer Berufskollegen aus dem Herzen. Und verdeutlichte in Gegenwart von Staatssekretär Andy Becht aus dem Weinbauministerium sowie zahlreichen Gästen wie Landrat Dietmar Seefeldt, Ortsbürgermeister Dietmar Pfister und vielen anderen, dass die Bürokratie den Winzern und Landwirten die Zeit stehle.

Das Brennen muss sich wieder lohnen

Dem stimmte Lucas Mühlhäuser, der erste Vorsitzende der Pfälzer Klein- und Obstbrenner, zu und ergänzte, dass den Brennern angesichts steigender Energiekosten zu geringe Erlöse bleiben. „Seit 100 Jahren haben die Kleinbrenner ein Kontingent von 300 Litern Alkohol und Stoffbesitzer von 50 Litern Alkohol. Unser Bundesverband hat nun einen Antrag auf eine Erhöhung von 300 auf 500 Liter Alkohol für die Brenner beantragt. Das Bundeslandwirtschaftsministerium und die Bundesländer Baden-Württemberg und Bayern unterstützen diese Initiative, tun Sie, Herr Becht für Rheinland-Pfalz dies auch“, sagte Mühlhäuser. Die Forderung sei EU-konform, da Steuervergünstigungen bis 1 000 Liter Alkohol möglich seien.

zep – LW 46/2023