BVL erteilt Notfallzulassungen für neonikotinoide Beizen

Zum Schutz der Zuckerrüben in „Hotspots“

Auch in Deutschland kann im kommenden Jahr mit Neonikotinoiden gebeiztes Zuckerrübensaatgut in den Boden gebracht werden. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) erteilte auf Grundlage der EU-Pflanzenschutzmittelverordnung in der vergangenen Woche entsprechende Notfallzulassungen für den Wirkstoff Thiamethoxam, die vom 1. Januar 2021 bis zum 30. April 2021 ausschließlich für „Hotspots“ in den Vertragsgebieten der in den Zulassungen angegebenen Zuckerfabriken gelten.

In Nordrhein-Westfalen wurde dem Pflanzenschutzdienst der Einsatz auf insgesamt 40 000 ha genehmigt; in Baden-Württemberg sind es maximal 12 000 ha. Die bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) hat eine Ausnahme ...

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