BWV pocht auf Entschärfung von Anwendungsbestimmungen
Auflagen inakzeptabel und vollkommen praxisfern
Im März hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) Anwenderschutzauflagen beim Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln in Anwendungsbestimmungen überführt. Diese sehen ein Betretungsverbot landwirtschaftlicher Flächen sowie das Tragen von Schutzanzügen nach einer Pflanzenschutzmaßnahme vor. Durch die neue Einstufung können Verstöße mit einem Bußgeld geahndet werden.

Foto: Erich Westendarp/pixelio
Vor diesem Hintergrund hat der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd (BWV) eine deutliche Entschärfung der Anwendungsbestimmungen gefordert und Minister Dr. Wissing erfolgreich um Unterstützung gebeten. Nicht nur die rheinland-pfälzische Landesregierung, auch der Deutsche Bauernverband (DBV) und der Deutsche Weinbauverband (DWV) haben sich in Absprache mit den Regional- und Landesverbänden an Bundesministerin Julia Klöckner gewandt und sich ebenfalls für eine Überarbeitung eingesetzt.
Durch die Proteste konnte erreicht werden, dass eine Überprüfung angeordnet wurde. Vor diesem Hintergrund fand im April ein Fachgespräch mit den zuständigen Bundesbehörden, den Pflanzenschutzdiensten der Länder und dem Berufsstand – vertreten durch DBV und DWV – statt. Es wurde vereinbart, dass die Anwendungsbestimmungen im Sinne der Betriebe konkretisiert werden. Bis dahin sollte vorsichtshalber lange Kleidung bei entsprechenden Arbeiten nach einer erfolgten Pflanzenschutzmaßnahme getragen werden. Die Anschaffung von Spezialausrüstung kann bis zur Klärung auf Bundesebene noch zurückgestellt werden. Der BWV fordert, auch die Bußgeldbewährung so lange auszusetzen, bis es auf Bundesebene zu einer finalen Ausgestaltung der Auflagen gekommen ist.
Um der Informationspflicht gegenüber den Mitarbeitern bezüglich des einzuhaltenden Anwenderschutzes beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln nachzukommen, steht eine entsprechende Arbeitsanweisung im internen Bereich der BWV-Webseite zum Download bereit. Dort ist auch eine Übersicht zu den wichtigsten Auflagen zum Anwenderschutz im Weinbau aufgeführt, die durch den RebÂschutz-Informationsdienst des DLR Rheinpfalz erstellt wurde (alle Angaben ohne Gewähr).
Eine ausführliche Richtlinie des BVL mit Hinweisen zu Schutzkleidung und -ausrüstung kann ebenfalls im Mitgliederbereich abgerufen werden.
Das BVL erarbeitet derzeit Informationen für die Praxis, mit welcher Art von Schutzausrüstung die jeweiligen Anwendungsbestimmungen eingehalten werden. Eine Übersicht soll zeitnah veröffentlicht werden. Sobald diese vorliegt, wird sie den Betrieben umgehend zur Verfügung gestellt.
bwv – LW 20/2019