Dachflächen vor Freiflächen

Photovoltaik darf nicht zum Flächenfresser werden

Der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Pfalz Süd (BWV), Ökonomierat Eberhard Hartelt, fordert einen Ausbau der Photovoltaik vorranging auf Dächern und bereits versiegelten Flächen, bevor landwirtschaftliche Flächen beansprucht werden. Acker- und Grünlandfläche zu nutzen sei zwar der einfachste Weg, jedoch nicht der Richtige, schreibt der Bauern und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd in einer Pressemeldung.

Zuerst sollte Photovoltaik auf Dächern und versiegelten Flächen errichtet werden, fordert BWV-Präsident Eberhard Hartelt.

Foto: imago/J. Tack

Hartelt beobachtet die aktuelle Entwicklung bei Freiflächen-Photovoltaikanlagen mit großer Sorge. Der Zubau von landwirtschaftlicher Fläche treffe die Betriebe gleich mehrfach und zum Teil existenziell. Zum einen verlieren sie in vielen Fällen Pachtflächen, zum anderen kommt es zu Preissprüngen auf dem Bodenmarkt, was es erschwert die verlorene Fläche durch Pacht oder Kauf zu ersetzen. Verschärft wird die Situation durch den naturschutzfachlichen Ausgleich, welcher der Landwirtschaft weitere Flächen entzieht.

„Der Photovoltaikausbau darf nicht zum Flächenfresser

werden. Wir müssen verantwortungsvoll mit der nicht vermehrbaren Ressource Boden umgehen“, so der BWV-Präsident. Zuerst müssten daher die bereits vorhandenen Potenziale geprüft werden, die auf privaten Dächern, auf Gebäuden der öffentlichen Hand, über Parkplätzen oder an Lärmschutzwänden ausreichend vorhanden seien. Dies sehe auch das Landesentwicklungsprogramm Rheinland-Pfalz verpflichtend vor. In der Landwirtschaft gehe man schon seit vielen Jahren mit gutem Beispiel voran und nutze die Dächer der Wirtschaftsgebäude.

Sollte eine Freiflächenanlage aus guten Gründen trotzdem unausweichlich sein, dürfe diese nur auf bestimmten Flächen errichtet werden. So sollten nur ertragsschwache Standorte in Frage kommen und landwirtschaftliche Vorrangflächen tabu sein. Unabhängig davon dürfe es keine naturschutzfachliche Kompensation geben, schließlich trage Photovoltaik bereits dazu bei, Umwelt- und Klimaziele zu erreichen. Hartelt betont, dass der Ausbau der Erneuerbaren Energien unausweichlich ist, dabei seien aber nicht nur agrarstrukturelle Belange, sondern auch die Ernährungssicherung stärker zu berücksichtigen.

Eine Möglichkeit den Zielkonflikt zwischen der Erzeugung von Lebensmitteln und regenerativer Energie zu entschärfen, stellen sogenannte Agri-PV-anlagen dar, die beides miteinander kombinieren Hier gibt es aber noch großen Forschungsbedarf. Sinn mache diese Art der Photovoltaik aus Hartels Sicht auch nur, wenn sich für die unter den Solarpanels angebaute Kultur Vorteile ergeben, beispielsweise durch den Schutz vor Starkregen oder Hagel. Sonst sei der Mehraufwand gegenüber Anlagen auf Dächern nicht zu rechtfertigen.

bwv – LW 17/2023